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Finanzmarktrichtlinie Bafin unterzieht Mifid II einem Praxistest

Europäische Kommission: Vor fünf Jahren einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union darauf, die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid zu überarbeiten. Die neuen Regeln traten am 3. Januar 2018 in Kraft.
Europäische Kommission: Vor fünf Jahren einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union darauf, die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid zu überarbeiten. Die neuen Regeln traten am 3. Januar 2018 in Kraft. | Foto: Fluke / pixelio.de

Wie beurteilen die Anbieter von Finanzprodukten hierzulande die neuen Regeln der novellierten EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II)? Das untersuchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) jetzt im Rahmen einer Umfrage. Unter den Teilnehmern sind neben 25 Banken und Sparkassen auch 25 Finanzdienstleister und fünf Wertpapierhandelsbanken.

Auf dem Prüfstand kamen bei dieser Marktuntersuchung insbesondere die neuen Verhaltens- und Organisationsregeln, die mit der Mifid-II-Umsetzung in deutsches Recht am 3. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Unter dem Begriff „Product Governance“ bündelt die Bafin unter anderem Regeln für einen „verantwortungsvollen und nachhaltigen“ Vertrieb von Finanzprodukten in Deutschland.

Der Begriff Product Governance ist laut Bafin eine Anlehnung an Corporate Governance (Deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung). Daher gehe es um die Frage: Orientieren sich die Vertriebsaktivitäten vor allem am Kundeninteresse oder einzig und allein am Ziel möglichst hoher Gewinne des Unternehmens? „Die neuen Normen bilden den gesamten Lebenszyklus der betroffenen Finanzprodukte ab.“

Klare Informationen notwendig

Der Umfrage im zweiten Halbjahr 2018 zufolge fällt es kleineren Instituten „zunehmend schwerer, komplexen und umfangreichen regulatorischen Vorgaben neben dem Tagesgeschäft Rechnung zu tragen“. Demnach sähen sich die größeren Häuser hingegen „der Herausforderung ausgesetzt, die neuen Prozesse in das Gefüge der bereits bestehenden Prozesse einzufügen“.

Laut Thorsten Becker, Bafin-Fachreferent Grundsatzfragen FDI-Aufsicht und Organisationspflichten, seien Klarstellungen notwendig. Als Beispiel auf europäischer Ebene nennt er die Product-Governance-Guidelines der European Securities and Markets Authority (Esma) und als nationale Hilfestellung die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (Macomp).

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Taping, Geeignetheit und Kosten

Die unter den Teilnehmern vertretenen 25 Finanzdienstleister und fünf Wertpapierhandelsbanken äußerten sich in der Umfrage auch zum Stand der Umsetzung bestimmter Mifid-II-Regeln. Das betrifft die Pflicht zur Aufzeichnung von Beratungsgesprächen, dem sogenannten Taping, die 2018 neu eingeführten Geeignetheitserklärungen sowie den transparenten Ausweis der Kosten für Anleger.

Pausenknopf stoppt Daueraufnahme

Die in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Bafin-Journals zitierten Finanzdienstleister und Wertpapierhandelsbanken habe ihren Aufzeichnungspflichten technisch umgesetzt. Fast die Hälfte der befragten Institute hat dabei eine Funktion eingerichtet, um die Aufzeichnung vorübergehend zu unterbrechen. Den insgesamt mehr als 11.000 erstellten Aufzeichnungen habe keiner der Kunden widersprochen.

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