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Finanzmarktrichtlinie Bafin unterzieht Mifid II einem Praxistest

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Kosten nur schwer vergleichbar 

Bei den Kosteninformationen herrschen kaum Standards: Für Aufbau, Struktur und Berechnung haben die Finanzdienstleister und Wertpapierhandelsbanken keine einheitliche Marktpraxis entwickelt. Positiv fiel bei der Marktuntersuchung auf, dass die Kosten auf Grundlage der tatsächlich investierten Beträge detailliert dargestellt wurden. Negativ fielen in der Stichprobe unvollständige, falsche oder unvollständige Kostenausweise auf.

Geeignetheit kaum geprüft 

Die von der Bafin befragten Finanzdienstleister und Wertpapierhandelsbanken beraten kaum Privatkunden. In den wenigen Fällen, in denen sie eine Geeignetheitserklärung erstellen mussten, glichen sie die Kundenangaben nur selten vollständig mit den Eigenschaften des empfohlenen Finanzinstruments ab. Häufig stützten sie sich laut Bafin „lediglich auf die Behauptung, das Finanzinstrument entspreche den Angaben des Kunden“.

Abgleich der Zielmärkte 

Gut funktioniere laut Bafin das Erstellen, Konkretisieren und der Abgleich der Zielmärkte. Dabei helfen demnach das Macomp-Rundschreiben 05/2018 sowie der Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung für Wertpapiere. Auf ihn verständigten sich der Bankenverband Deutsche Kreditwirtschaft, der Fondsverband BVI und der Deutsche Derivate Verband.

„Durch diesen Standard werden der Prozess der Zielmarktbestimmung durch Hersteller (Konzepteure) und die Konkretisierung des Zielmarktes beziehungsweise der Zielmarktabgleich durch die Vertriebsunternehmen erheblich vereinfacht“, erklärt Becker. „Das einheitliche Format erlaubt zudem eine reibungslose Kommunikation zwischen Konzepteuren und Vertriebsunternehmen.“

Kritik äußert der Bafin-Experte jedoch an vereinzelten Angaben zu Zielmarktkategorien: Verbesserungswürdig sei das zu oft angegebene Anlageziel „Vermögensbildung bzw. Optimierung“, denn es gebe auch differenziertere Ziele wie Altersvorsorge. Konkretere Angaben seien allerdings zu erwarten, wenn künftig auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden müssen.

Negativer Zielmarkt selten

Beim so genannten positiven Zielmarkt bestimmt der Anbieter, mit welchen Kundenbedürfnissen und -merkmalen ein bestimmtes Produkt vereinbar ist. Daneben gibt es einen negativen Zielmarkt, also eine Liste unvereinbarer Bedürfnisse und Merkmale. Bewertet werden die Kunden nach fünf Kriterien: Gruppe, Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Situation, Risikotoleranz, Ziele und Bedürfnisse.

Einen negativen Zielmarkt legten aber nur die allerwenigsten Anbieter für ihre Produkte fest, kritisiert Becker. Die Bafin wolle daher beobachten, wie sich das Branchenverhalten hierzu entwickelt. Ebenso bemängelt die Aufsichtsbehörde, dass „Konzepteure und Vertriebsunternehmen bei besonders risikoreichen, komplexen oder illiquiden Produkten eine höhere Sorgfalt“ walten lassen müssten.

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