Finanzmathematiker deckt auf Viele Rentner müssen doppelt Steuern zahlen
Arbeitnehmer, die zwischen 2015 und 2069 in Rente gehen, werden in vielen Fällen doppelt Steuern zahlen müssen. Das ist das Ergebnis von Berechnungen, die der Finanzmathematiker Werner Siepe und der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Günter Siepe vorgenommen haben. Einblick in die Studie hatte die die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Bei einem Standardrentner mit 45 Beitragsjahren würden laut der Studie bei Renteneintritt 2020 rund 22.000 Euro zu viel besteuert werden, bei Rentenbeginn 2040 sogar rund 54.000 Euro.
Eine Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Verbraucher aus versteuerten Einkünften Beiträge für ihre Altersvorsorge zahlen – und diese im Alter dann noch einmal besteuert werden. Diesen Fall will die Steuergesetzgebung eigentlich vermeiden.
Verschiedene Rechengrundlagen
Es existieren jedoch unterschiedliche Rechenansätze: Je nachdem, ob der Grundfreibetrag und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dem steuerfreien Rentenzufluss zugeschlagen werden oder nicht, kommen Berechnungen zu unterschiedlichen Ergebnissen, ob bei Verbrauchern eine zu hohe Summe besteuert wurde.
Grundfreibetrag und steuerfreie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollten nicht als steuerfreie Rentenzuflüsse deklariert werden können, fordert laut F.A.Z. Finanzmathematiker Siepe: „Mit einer solchen Berechnungsweise werden der Willkür Tür und Tor geöffnet.“
Bei einem Standardrentner mit 45 Beitragsjahren würden laut der Studie bei Renteneintritt 2020 rund 22.000 Euro zu viel besteuert werden, bei Rentenbeginn 2040 sogar rund 54.000 Euro.
Eine Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Verbraucher aus versteuerten Einkünften Beiträge für ihre Altersvorsorge zahlen – und diese im Alter dann noch einmal besteuert werden. Diesen Fall will die Steuergesetzgebung eigentlich vermeiden.
Verschiedene Rechengrundlagen
Es existieren jedoch unterschiedliche Rechenansätze: Je nachdem, ob der Grundfreibetrag und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dem steuerfreien Rentenzufluss zugeschlagen werden oder nicht, kommen Berechnungen zu unterschiedlichen Ergebnissen, ob bei Verbrauchern eine zu hohe Summe besteuert wurde.
Grundfreibetrag und steuerfreie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollten nicht als steuerfreie Rentenzuflüsse deklariert werden können, fordert laut F.A.Z. Finanzmathematiker Siepe: „Mit einer solchen Berechnungsweise werden der Willkür Tür und Tor geöffnet.“