Finanzportal24-Chef Soli-Abschaffung bietet neue Beratungsansätze
Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung im Jahr 2019 auf eine drastische Erhöhung der Freigrenzen ab dem 1. Januar 2021 auf die Abführung des seit 1991 bestehenden Solidaritätszuschlags geeinigt. Nach drei Jahrzehnten, in denen häufig über ihn diskutiert wurde, hat der sogenannte „Soli“ quasi ausgedient.
Für über 35 Millionen Menschen in Deutschland bedeutet dies eine Senkung der Steuerlast und somit effektiv am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie. Da der Solidaritätszuschlag nicht gänzlich abgeschafft wird, gibt es hierfür neue Berechnungsgrundlagen. Nachdem bislang nahezu jeder einkommenssteuerpflichtige Bürger zur Abgabe verpflichtet war, ändert sich hier zum Jahreswechsel Folgendes:
Auf Bruttojahreseinkommen von Arbeitnehmern bis circa 73.000 Euro (verheiratete bis circa 151.000 Euro) entfällt zukünftig die Erhebung des 5,5-prozentigen Zuschlags auf die Einkommenssteuer vollständig. In einer sogenannten „Gleit- oder Milderungszone“ für Bruttojahreseinkommen bis circa 109.000 Euro (circa 221.000 Euro) wird der Solidaritätszuschlag – ansteigend und anteilig – auf darüberliegende Einkommen unverändert in voller Höhe fällig.
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Umgerechnet auf die Bevölkerung profitieren somit etwa 33,7 Millionen Steuerpflichtige (auch Selbstständige) von der vollständigen und rund 2,8 Millionen von der anteiligen Abschaffung des Soli. Für etwa 2 Prozent der Bevölkerung, die über diesen Einkommensgrenzen liegen, ändert sich bezogen auf den Solidaritätszuschlag dagegen nichts.
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Im Finanzvertrieb ergeben sich durch diese Änderung vielfältige Möglichkeiten. Denn für die größte Gruppe der Personen mit einem Jahreseinkommen von 30.000 bis 40.000 Euro bedeuten die neuen Freigrenzen ein Nettoplus von ungefähr 20 bis 30 Euro pro Monat.