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60 Versicherungen im Test „Rechtsschutz-Police ist kein Rund­um-sorg­los-Pa­ket“

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt: Finanztest hat aktuell 60 Rechtsschutzversicherungen am deutschen Markt bewertet. Doch keine einzige davon erhielt dabei die Bestnote Sehr gut. | Foto: advogadoaguilar / Pixabay
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Wenn Kunden eine Rechtsschutzversicherung abschließen, erhoffen sie sich in der Regel einen sorgenfreieren Umgang mit juristischen Streitigkeiten. „Doch um ein Rund­um-sorg­los-Pa­ket handelt es sich nicht“, betont die Stiftung Warentest. Denn: „Kostenschutz und Leistungsumfang variieren erheblich“, berichten die Verbraucherschützer über die Ergebnisse eines aktuellen Produktvergleichs in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Die Tester haben dabei 60 Rechtsschutzversicherungen verglichen und bewertet. 26 Policen erhalten das Qualitätsurteil Gut, 33 ein Befriedigend und ein Tarif ein Ausreichend. Sehr gut sei demnach keine der untersuchten Angebote. Grundsätzlich seien Rechtsschutz-Policen nach Angaben der Stiftung zwar hilfreich für Verbraucher – allerdings zähle sie nicht zu den zwingend notwendigen Verträgen wie die Privathaftpflichtversicherung.

Die beteiligten Rechtsschutzversicherer im Test:

  • ADAC Versicherung
  • Adam Riese
  • Advocard
  • Allianz
  • Allrecht/Deurag
  • Arag
  • Auxilia
  • Badische Rechts­schutz­versicherung (BGV)
  • Concordia
  • DA Deutsche Allgemeine Versicherung (DA Direkt)
  • Debeka
  • Deurag
  • DEVK
  • DMB Rechtsschutz
  • Ergo
  • Huk-Coburg
  • Ideal
  • Itzehoer
  • LVM
  • Medien-Versicherung Karlsruhe (MVK)
  • NRV
  • Örag
  • Roland
  • R+V
  • VGH
  • VRK
  • WGV
  • Württembergische
  • Zurich

Reihenfolge: aphabetisch. Der Versicherer Continentale hat laut Finanztest seine Teilnahme an dem Test verweigert.

Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung im Streitfall sehr wertvoll sein könne, biete sie dem Verbraucher keinen Schutz für jeden denkbaren rechtlichen Ärger. Denn: „Im Dickicht der Versicherungsbedingungen wird beschrieben, welche Lebensbereiche versichert und welche Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Hier durchzublicken, ist schwierig“, heißt es hierzu von der Stiftung Warentest.

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Finanztest empfiehlt seinen Lesern daher zu prüfen, welche Vertrags-Bausteine der jeweilige Kunde wirklich braucht. Zum Beispiel benötigten Gewerkschaftsmitglieder den Baustein Beruf nicht unbedingt und Mitglieder von Mietervereinen könnten oft auf den Baustein Wohnen verzichten. Und wer in der Vergangenheit eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte sie besser behalten. Denn „neue Angebote eines Rechtsschutzversicherers sind nur selten besser als die alten.“

Arag und ADAC Versicherung liegen im Test vorn

Gemessen an ihren aktuellen Vertragsdetails liegen drei Policen mit einer Gesamtnote von 1,9 vorne: die Tarife „Aktiv Premium“ und „Aktiv Premium Flex“ der Arag sowie „Premium“ der ADAC Versicherung. „Letztgenanntes Produkt wurde um 0,1 Notenpunkte abgewertet, weil der Anbieter als einziger im Test nicht Mitglied bei der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. ist“, zitiert versicherungsjournal.de aus dem Testbericht. Andererseits zahle der ADAC auch, wenn der Kunde den Rechtsstreit vor Vertragsabschluss auslöste.

Mit der Gesamtnote 2,1 folgen der Tarif „PBV Best“ der Allianz sowie fünf Policen, die jeweils mit der Gesamtnote 2,2 bewertet wurden: die Tarife „Aktiv Comfort“ und „Aktiv Comfort Flex“ der Arag sowie „Comfort erweiterte Leistungen“ der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691, „PBV Plus“ der Huk-Coburg und ein Angebot der Versicherer im Raum der Kirchen (VRK). Die Zahl der im Test vertretenen Anbieter stieg gegenüber der Vorgängerstudie 2020 um mehr als ein Viertel.

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