Finanztipp der Woche: Bei Lohnerhöhungen auch den Riester-Beitrag anpassen
"Viele Menschen freuen sich über das zusätzliche Geld, vergessen dabei aber oft, dass die Lohnerhöhung Auswirkungen auf die Riester-Rente hat“, sagt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung müssen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden. „Erfolgt wegen der Lohnerhöhung im Folgejahr keine Anpassung der Riester-Sparraten, werden die staatlichen Zulagen entsprechend gekürzt“, so Erling.
Blick auf die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
Sparer sollten ihre Beiträge überprüfen, sobald die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vorliegt. Auf ihr steht das Einkommen des vergangenen Jahres, das für die Berechnung maßgeblich ist. Die Bescheinigung wird vom Arbeitgeber in den nächsten Wochen verschickt. Erling: „Eine frühzeitige Anpassung der Sparraten hat den Vorteil, dass der eventuell fehlende Betrag bequem auf die restlichen Zahlungen verteilt werden kann und sich somit der Mehraufwand in Grenzen hält.“
Sind sich Kunden unsicher, ob ihre Sparraten ausreichen, gibt auch der Riester-Anbieter Auskunft.
Alles Wissenswerte über die Riester-Rente erfahren Sie hier.
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