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Finanztipp der Woche: Das sollte 2010 noch erledigt werden

Der Finanzdienstleister Plansecur empfiehlt <br> einen Altersvorsorgecheck; Quelle: Fotolia
Der Finanzdienstleister Plansecur empfiehlt
einen Altersvorsorgecheck; Quelle: Fotolia
Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern

a) Riester-Rente

Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2010 ist noch bis zum 31. Dezember 2010 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für 2008 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2010 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag macht sich der Verbraucher das Leben leichter, weil die jährlichen Angaben über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen. Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, dem Anbieter zu übermitteln.

b) Rürup-Rente

Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem Jahr 70 Prozent (maximal 14.000 Euro, Verdopplung bei zusammen veranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Selbstverständlich können aber auch Angestellte die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV)

Auch bei bestehenden bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Vorteil: Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.640 Euro gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die  Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen. Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch 2010 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die Finanzbehörden auch einen Einzug der Zuzahlung durch den Versicherer in den ersten Wochen des Jahres 2011.

Altersvorsorgecheck machen 

Viele Bundesbürger überschätzen die Höhe der gesetzlichen Rente. Verbraucher sollten deshalb einen Altersvorsorgecheck machen lassen, der eventuelle Lücken aufzeigt. Daran sollte sich eine individuelle Beratung anschließen, in der unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche und unter Abwägung von Fördermöglichkeiten Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.

Wohnungsbauprämie sichern

Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2010 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird, also zum Beispiel Immobilien gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

Kfz-Versicherung überprüfen

Im November sollte die Kfz-Versicherung überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.

Steuerklasse wechseln

Wer für 2010 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.

Aktuelle und voraussichtliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Private Fortführung von Direktversicherungsverträgen kann sinnvoll sein

Verbraucher, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ihre Direktversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) privat fortgeführt haben, müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Leistungen aus dem privat fortgeführten Teil entrichten. Dieses geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 1660/08; September 2010) hervor.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Leistungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel aus einer Kapitallebensversicherung ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig seien und daher an dieser Stelle eine Ungleichbehandlung vorliegen würde. Das heißt, dass die private Fortführung von Direktversicherungsverträgen für gesetzlich Pflichtversicherte sinnvoll sein kann, da die doppelte Erhebung von Beiträgen - in der Anspar- und in der Leistungsphase - mit dem Beschluss entfallen ist.

Das Gericht wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitnehmer auch Versicherungsnehmer der privat fortzuführenden Direktversicherung werden müssen. Offen ist noch die Frage, ob die Entscheidung in dieser Form auch auf die Pensionskasse, einen anderen Durchführungsweg der bAV, übertragen werden kann.

Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) erleichtert

Wenn der  Bundestag dem Vorhaben zustimmt, können gesetzlich Krankenversicherte mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wieder leichter in die PKV wechseln. Pflichtversicherten Arbeitnehmern stünde demnach bereits nach Ablauf des ersten Kalenderjahres, in dem ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, der Wechsel in die PKV offen. Die von der Vorgänger-Regierung eingeführte Drei-Jahres-Frist soll gestrichen werden. Nach der noch geltenden Regelung ist dieser Schritt erst möglich, sobald die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Wer wechseln möchte, kann dieses in der Regel risikolos tun, denn viele Krankenversicherer bieten die Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag an, wenn das Gesetz nicht gebilligt werden sollte.

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