Finanztipp der Woche: Die besten Unfallversicherungen
Foto: kallejipp / photocase.com
Der Daumen ist ab. Christian Hoffmann hört seine Frau Manuela schreien: Sie ist in die Brotschneidemaschine geraten. Christian fährt sie in die Notaufnahme, doch die Daumenkuppe lässt sich nicht wieder annähen. Weil jetzt ein Viertel ihres Daumens fehlt, ergibt sich für Manuela ein dauerhafter Schaden – und damit die Basis für eine Leistung der privaten Unfallversicherung, die Hoffmann abgeschlossen hat.
Ausgangspunkt für den Geldbetrag, den Hoffmann jetzt bekommt, ist die Gliedertaxe. Sie ordnet jedem dauerhaft beeinträchtigten Körperteil einen bestimmten Wert zu. Ist der Daumen überhaupt nicht mehr zu gebrauchen, gehen die Versicherer branchenüblich von einer Invalidität von 20 Prozent aus. Da bei Hoffmann nur ein Viertel des Daumens betroffen ist, bekommt sie 5 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro: 5.000 Euro.
8 Millionen Menschen verletzen sich jedes Jahr
Pro Jahr verletzen sich gut 8 Millionen Bundesbürger bei einem Unfall. Zwar gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung, sie zahlt aber nur bei Arbeitsunfällen oder wenn Personen auf dem Weg zur Arbeit etwas zustößt. Die meisten Unfälle passieren aber zu Hause oder in der Freizeit – Staatshilfe gibt es in diesem Fall nicht. Wer dann Geld haben will, muss sich privat absichern.
Das haben viele Bundesbürger bereits getan. Unfallversicherungen hatten 2009 einen Anteil von gut 30 Prozent an den gesamten gebuchten Bruttobeiträgen des Versicherungsmarkts von 171 Milliarden Euro. „Die Unfallversicherung ist eine unserer nachfragestärksten Sparten“, sagt Herbert Nißel. Der Geschäftsführer der Impuls Finanzmanagement will dennoch mehr: „Der Markt ist noch längst nicht durchdrungen.“
Was ist überhaupt ein Unfall?
Um ihn weiter zu durchdringen, fassen Versicherer den Schadensfall immer weiter. Das "plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignis, bei dem die Gesundheit des Betroffenen unfreiwillig leidet“, kann immer häufiger auch selbst verschuldet sein. In der neuen Unfallpolice der VHV Klassik-Garant zum Beispiel sind auch Autounfälle unter Alkoholeinfluss bis zu 1,1 Promille abgedeckt, bei der Universa fallen selbst Blessuren einer Schlägerei unter den Unfallfolgenbegriff. Im Leistungspaket Premium der WWK-Unfallversicherung Lifeconcept ist auch eine Überdosierung ärztlich verordneter Medikamente als Unfallursache abgedeckt. Produktporträts guter Unfallversicherungen finden Sie hier.
„Lebensnahe Risiken“, nennt Nißel die abgedeckten Fälle. Anders sieht das Johannes Sczepan, Geschäftsführer des Finanzdienstleisters Plansecur. „Das klingt gut, ist aber eher verzichtbar und schafft der breiten Masse der Versicherten keinen Mehrwert. Bei der Zahlung für Folgen des Betrunkenseins muss man sich sogar fragen, ob das nicht indirekt zum Alkoholkonsum anregt.“
Bei WWK zumindest scheint das Konzept anzukommen. „Unsere neue Unfallversicherung wird von den Vertriebspartnern sehr gut angenommen“, so Vertriebsvorstand Rainer Gebhart. „Seit Produktstart im April wurden bereits 3.000 Verträge eingereicht.“
Drei Faktoren sind für die Leistung entscheidend
Hat es gekracht – ob unter Alkoholeinfluss oder nicht – hängt es von drei Faktoren ab, wie viel Geld der Betroffene bekommt. Erstens ist da die Versicherungssumme. Wie hoch sie sein sollte, richtet sich nach der aktuellen Lebenssituation des Versicherten. Wer etwa eine Familie ernährt, braucht mehr Schutz. Als Faustregel gilt: Die Summe sollte dem dreifachen Bruttojahreseinkommen entsprechen und 100.000 Euro nicht unterschreiten.
Der zweite wichtige Faktor ist die Gliedertaxe. Viele Tarife, wie die Risiko-Unfallversicherung der R+V, starten hier bereits ab einem Prozent Invalidität. „Entscheidend sind aber die höheren Invaliditätsgrade“, sagt Wolfgang Bruger vom Maklerpool Argentos. Und die können je nach Anbieter variieren, ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also.
30.000 Euro weniger
Denn je höher der Grad ist, desto mehr Geld gibt es. Hat ein Versicherter beispielsweise eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart und verliert bei einem Unfall ein Auge, bekommt er bei einem Tarif wie der Janitos Unfallversicherung Best Selection, die in diesem Fall eine Invalidität von 80 Prozent anerkennt, 80.000 Euro. Bei einem Tarif, der nur von einer 50-prozentigen Invalidität ausgeht, sind es 30.000 Euro weniger. In beiden Fällen ist die Auszahlung steuerfrei.
Einen Unterschied macht es zudem, ob der Kunde wie im obigen Fall einen linearen Tarif wählt, oder ob er sich für eine Progression entscheidet. Während es für den Vierteldaumen noch oft die gleiche Summe gibt wie bei einem klassischen Tarif, steigt die Leistung mit der Schwere der Verletzung an.
Bei einer Progression gibt es mehr
Für ein kaputtes Bein – das in der Regel einer Invalidität von 70 Prozent entspricht – bekäme ein Kunde mit einem linearen Tarif und vereinbarter Versicherungssumme von 100.000 Euro 70.000 Euro vom Versicherer. Hat er eine Progression von 300 Prozent vereinbart, gibt es für die Gliedmaße 210.000 Euro. Mitunter bieten Versicherungen Progressionen bis zu 1.000 Prozent an.
Entscheidend sei dabei aber nicht nur der Progressionsfaktor, sondern auch der Progressionsverlauf, sagt Versicherungsexperte Bruger. So gebe es Angebote am Markt, die bis zu einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent nur ein lineares Verhältnis und erst dann eine hohe Progression vorsähen. Bruger: „Das führt bei den niedrigeren und in aller Regel eintretenden Invaliditätsgraden zu einer viel zu geringen Absicherung.“
Ausgangspunkt für den Geldbetrag, den Hoffmann jetzt bekommt, ist die Gliedertaxe. Sie ordnet jedem dauerhaft beeinträchtigten Körperteil einen bestimmten Wert zu. Ist der Daumen überhaupt nicht mehr zu gebrauchen, gehen die Versicherer branchenüblich von einer Invalidität von 20 Prozent aus. Da bei Hoffmann nur ein Viertel des Daumens betroffen ist, bekommt sie 5 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro: 5.000 Euro.
8 Millionen Menschen verletzen sich jedes Jahr
Pro Jahr verletzen sich gut 8 Millionen Bundesbürger bei einem Unfall. Zwar gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung, sie zahlt aber nur bei Arbeitsunfällen oder wenn Personen auf dem Weg zur Arbeit etwas zustößt. Die meisten Unfälle passieren aber zu Hause oder in der Freizeit – Staatshilfe gibt es in diesem Fall nicht. Wer dann Geld haben will, muss sich privat absichern.
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Was ist überhaupt ein Unfall?
Um ihn weiter zu durchdringen, fassen Versicherer den Schadensfall immer weiter. Das "plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignis, bei dem die Gesundheit des Betroffenen unfreiwillig leidet“, kann immer häufiger auch selbst verschuldet sein. In der neuen Unfallpolice der VHV Klassik-Garant zum Beispiel sind auch Autounfälle unter Alkoholeinfluss bis zu 1,1 Promille abgedeckt, bei der Universa fallen selbst Blessuren einer Schlägerei unter den Unfallfolgenbegriff. Im Leistungspaket Premium der WWK-Unfallversicherung Lifeconcept ist auch eine Überdosierung ärztlich verordneter Medikamente als Unfallursache abgedeckt. Produktporträts guter Unfallversicherungen finden Sie hier.
„Lebensnahe Risiken“, nennt Nißel die abgedeckten Fälle. Anders sieht das Johannes Sczepan, Geschäftsführer des Finanzdienstleisters Plansecur. „Das klingt gut, ist aber eher verzichtbar und schafft der breiten Masse der Versicherten keinen Mehrwert. Bei der Zahlung für Folgen des Betrunkenseins muss man sich sogar fragen, ob das nicht indirekt zum Alkoholkonsum anregt.“
Bei WWK zumindest scheint das Konzept anzukommen. „Unsere neue Unfallversicherung wird von den Vertriebspartnern sehr gut angenommen“, so Vertriebsvorstand Rainer Gebhart. „Seit Produktstart im April wurden bereits 3.000 Verträge eingereicht.“
Drei Faktoren sind für die Leistung entscheidend
Hat es gekracht – ob unter Alkoholeinfluss oder nicht – hängt es von drei Faktoren ab, wie viel Geld der Betroffene bekommt. Erstens ist da die Versicherungssumme. Wie hoch sie sein sollte, richtet sich nach der aktuellen Lebenssituation des Versicherten. Wer etwa eine Familie ernährt, braucht mehr Schutz. Als Faustregel gilt: Die Summe sollte dem dreifachen Bruttojahreseinkommen entsprechen und 100.000 Euro nicht unterschreiten.
Der zweite wichtige Faktor ist die Gliedertaxe. Viele Tarife, wie die Risiko-Unfallversicherung der R+V, starten hier bereits ab einem Prozent Invalidität. „Entscheidend sind aber die höheren Invaliditätsgrade“, sagt Wolfgang Bruger vom Maklerpool Argentos. Und die können je nach Anbieter variieren, ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also.
30.000 Euro weniger
Denn je höher der Grad ist, desto mehr Geld gibt es. Hat ein Versicherter beispielsweise eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart und verliert bei einem Unfall ein Auge, bekommt er bei einem Tarif wie der Janitos Unfallversicherung Best Selection, die in diesem Fall eine Invalidität von 80 Prozent anerkennt, 80.000 Euro. Bei einem Tarif, der nur von einer 50-prozentigen Invalidität ausgeht, sind es 30.000 Euro weniger. In beiden Fällen ist die Auszahlung steuerfrei.
Einen Unterschied macht es zudem, ob der Kunde wie im obigen Fall einen linearen Tarif wählt, oder ob er sich für eine Progression entscheidet. Während es für den Vierteldaumen noch oft die gleiche Summe gibt wie bei einem klassischen Tarif, steigt die Leistung mit der Schwere der Verletzung an.
Bei einer Progression gibt es mehr
Für ein kaputtes Bein – das in der Regel einer Invalidität von 70 Prozent entspricht – bekäme ein Kunde mit einem linearen Tarif und vereinbarter Versicherungssumme von 100.000 Euro 70.000 Euro vom Versicherer. Hat er eine Progression von 300 Prozent vereinbart, gibt es für die Gliedmaße 210.000 Euro. Mitunter bieten Versicherungen Progressionen bis zu 1.000 Prozent an.
Entscheidend sei dabei aber nicht nur der Progressionsfaktor, sondern auch der Progressionsverlauf, sagt Versicherungsexperte Bruger. So gebe es Angebote am Markt, die bis zu einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent nur ein lineares Verhältnis und erst dann eine hohe Progression vorsähen. Bruger: „Das führt bei den niedrigeren und in aller Regel eintretenden Invaliditätsgraden zu einer viel zu geringen Absicherung.“
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