Finanztipp der Woche: Erben, Schenken, Testament – worauf man achten sollte

Bild: Fotolia
Peterreins' erste Reaktion auf unsere Frage: „Leider machen viel zu wenige Deutsche ein gutes Testament. Ich würde jedem raten, sich erstens beizeiten Gedanken darüber zu machen. Und sich zweitens wirklich fachkundigen Rat einzuholen.“
Wohnung zu verschenken – die Sache mit dem Nießbrauch
Ein passendes Beispiel für eine misslungene Vererbungsstrategie liefert er gleich hinterher: In so mancher Familie wird eine Immobilie beispielsweise von Vater zur Tochter verschenkt, wobei der Nießbrauch beim Vater bleibt. Die Idee dahinter: Durch eine vorgezogene Schenkung soll später im Erbschaftsfall die Erbschaftsteuer reduziert werden.
Was jedoch oft nicht bedacht wird: Die Schenkung nur dann erbschaftsteuerlich relevant, wenn der Vater auch auf den Nießbrauch verzichtet. „Viele Familien glauben, durch solche vorgezogenen Schenkungen gut für den Erbschaftsfall vorzusorgen, was aber tatsächlich gar nicht der Fall ist“, so Peterreins.
Zudem rät der Vermögensverwalter jedem, seine Nachkommen nicht einfach mit einem Testament zu überraschen. Viel klüger sei es, bei der Erstellung des Testaments mit allen Beteiligten zu reden. „Erst dann wird so einiges klar und es wird keine bösen Überraschungen geben.“
Portfolio zu vererben – Kinder sagen, wo es langgeht
Auch beim Thema Geldanlage sollte man es bei der Nachlassregelung praktisch und pragmatisch angehen. Oft machen sich Eltern Gedanken, wie sie Geld anlegen sollen, das sie eigentlich schon für die nächste Generation vorgesehen haben.
Peterreins empfiehlt: „Sofern die Kinder alt genug sind, sollte man sie selbst die Anlagestrategie bestimmen lassen oder sie zumindest eng einbeziehen.“ Angenommen, ein Vater möchte 200.000 Euro anlegen – ein Vermögen, das er irgendwann seiner Tochter vererben möchte.
Er selbst braucht das Geld aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Er zermartert sich nun den Kopf, ob er das Geld eher konservativ oder doch lieber risikofreudig anlegen will. „In diesem Falle sollte er am besten einfach seine Tochter fragen, wie sie das Geld angelegt haben will. Dann liegt die Verantwortung bei ihr“ so Peterreins.
Zur Person: Hannes Peterreins ist Gründer und Leiter der Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH.
Wohnung zu verschenken – die Sache mit dem Nießbrauch
Ein passendes Beispiel für eine misslungene Vererbungsstrategie liefert er gleich hinterher: In so mancher Familie wird eine Immobilie beispielsweise von Vater zur Tochter verschenkt, wobei der Nießbrauch beim Vater bleibt. Die Idee dahinter: Durch eine vorgezogene Schenkung soll später im Erbschaftsfall die Erbschaftsteuer reduziert werden.
Was jedoch oft nicht bedacht wird: Die Schenkung nur dann erbschaftsteuerlich relevant, wenn der Vater auch auf den Nießbrauch verzichtet. „Viele Familien glauben, durch solche vorgezogenen Schenkungen gut für den Erbschaftsfall vorzusorgen, was aber tatsächlich gar nicht der Fall ist“, so Peterreins.
DER FONDS
Portfolio zu vererben – Kinder sagen, wo es langgeht
Auch beim Thema Geldanlage sollte man es bei der Nachlassregelung praktisch und pragmatisch angehen. Oft machen sich Eltern Gedanken, wie sie Geld anlegen sollen, das sie eigentlich schon für die nächste Generation vorgesehen haben.
Peterreins empfiehlt: „Sofern die Kinder alt genug sind, sollte man sie selbst die Anlagestrategie bestimmen lassen oder sie zumindest eng einbeziehen.“ Angenommen, ein Vater möchte 200.000 Euro anlegen – ein Vermögen, das er irgendwann seiner Tochter vererben möchte.
Er selbst braucht das Geld aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Er zermartert sich nun den Kopf, ob er das Geld eher konservativ oder doch lieber risikofreudig anlegen will. „In diesem Falle sollte er am besten einfach seine Tochter fragen, wie sie das Geld angelegt haben will. Dann liegt die Verantwortung bei ihr“ so Peterreins.
Zur Person: Hannes Peterreins ist Gründer und Leiter der Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH.
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.