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Finanztipp der Woche: Frühe Rente ohne Abschläge

Wenn Arbeitnehmer ohne finanzielle Abschläge in den frühen <br> Ruhestand gehen wollen, müssen sie Einiges beachten.
Wenn Arbeitnehmer ohne finanzielle Abschläge in den frühen
Ruhestand gehen wollen, müssen sie Einiges beachten.
Rente mit 67 ist kein Muss Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ab dem Jahr 2012 bringt Probleme für Frührentner mit sich. Es gibt aber bestimmte Ausnahmeregelungen, die eine frühe Rente ohne Abschläge ermöglichen, erklären Thomas Hammer und Peter Lange in ihrem  Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der Verbraucherzentrale NRW. Die erste Regelung trifft auf Versicherte zu, die vor 1955 geboren sind und vor 2007 die Altersteilzeit beantragt haben. Diese dürfen auch noch mit 65 ohne finanzielle Nachteile in die Rente gehen. Im Falle von Erwerbsminderungsrenten zeigt sich ein anderes Bild. Wer vor dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand tritt, erhält diese nur mit Abschlägen. Bei der Regelaltersrente folgt dann ebenfalls eine entsprechende Kürzung.
Ist der Versicherte nicht versicherungspflichtig, besteht die Möglichkeit, die allgemeine Wartezeit durch freiwillige Beiträge aufzustocken. Pflichtversicherten bleibt zur Steigerung ihrer Rente nur die Möglichkeit eines privaten oder betrieblichen Altersvorsorgevertrags. Rürup-Rente überholt Riester-Rente Zwar bestehen gewisse Nachteile in der Flexibilität der Rürup-Rente, dafür weist sie aber einen umfangreichen Förderrahmen auf, bei dem die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge nicht mithalten können. Im Rahmen der Riester-Rente empfiehlt der Ratgeber einen Banksparplan mit kurzen Laufzeiten und ohne Abschlusskosten. Die Finger lassen sollte man dagegen von Produkten des grauen Kapitalmarkts. Genauso sollten Anleger fondsgebundene Rentenversicherungen meiden, da diese relativ undurchsichtig sind. Bei Anlagezertifikaten warnen die Autoren vor versteckten Nebenkosten oder zu niedrigen Renditechancen. Pünktlich den Antrag stellen Um sicherzugehen, dass die Auszahlung rechtzeitig erfolgt, ist die frühzeitige Antragsstellung unabdingbar. Hierbei gilt: Spätestens drei Monate vor Beginn des Ruhestandes sollten die angehenden Rentner den fertigen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung abgegeben haben.
Besonders langjährig Versicherte dürfen den frühzeitigen Eintritt in die Rente schon mit 65 ohne Probleme antreten, allerding unter der Bedingung, dass der Versicherte vorher 45 Jahre eingezahlt hat. Ab 2012 muss der Versicherte eine Wartezeit von 35 Jahren hinter sich gebracht haben, damit er schon mit 63 in den Ruhestand gehen kann, dann aber mit Abschlägen. Diese sind besonders hoch (14,4 Prozent), wenn der Versicherte die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst 2029 oder später erreicht. Erwerbsminderungsrente darf nicht verwehrt werden Bei einer Verweigerung der Erwerbsminderungsrente ist ein kostenloses Verfahren beim Sozialgericht einschließlich der medizinischen Gutachten möglich.
Teilweise Erwerbsgeminderte haben außerdem die Chance, ihren Arbeitslohn auf die Rente anzurechnen, vorausgesetzt dieser beträgt mehr als 400 Euro. Sind die Betreffenden arbeitslos, wird ihnen die volle Rente zugesprochen.

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