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Aktualisiert am 29.04.2013 - 14:30 UhrLesedauer: 8 Minuten

Finanztipp der Woche: Private Krankenzusatzversicherungen

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Beim Zahnarzt

Hohle Zähne gehen schnell ins Geld: Eine komplette, schnörkellose, also metallene Krone kostet gut und gerne 600 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen davon rund 150 Euro. Die restlichen 450 Euro müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen. Haben sie eine Zusatzversicherung, die zum Beispiel die Hälfte des Rechnungsbetrags abzüglich der Leistung der Krankenkasse übernimmt, sind es immerhin nur noch 300 Euro. Das Spielchen lohnt sich dabei umso mehr, je teurer der Zahnersatz wird.

Zu den Produktporträts.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel einen festen Prozentsatz der Zahnarztrechnung, oder sie verdoppeln den Anteil, den die Krankenkasse zahlt. „Ich würde die prozentuale Erstattung deutlich bevorzugen“, sagt Lars Lüthans, Teamleiter Krankenversicherung beim Maklerpool Netfonds. „Eine Verdopplung hinterlässt oft immer noch einen enormen Eigenanteil.“

 Foto: Fotolia

Was gehört überhaupt alles zur Zahnbehandlung? Wichtig ist dem Fachmann dabei, für welchen Zahnersatz die privaten Anbieter überhaupt aufkommen. „Gute Angebote sollten auch für Keramik- und Gold-Inlays leisten“, so Lüthans. „Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass Kosten für reine Zahnbehandlungen übernommen werden.“ Dann springt die Zusatzversicherung zum Beispiel auch für die professionelle Zahnreinigung, für Wurzel- und Parodontosebehandlungen ein, die die Kasse nicht immer finanziert.

Wichtig ist dabei zu klären, was der Versicherer überhaupt unter den Begriff Zahnbehandlung fasst. Ist es bei einem Versicherer nur ein Zuschuss bei plastischen Zahnfüllungen von 75 Euro je Zahn, haben andere Anbieter wesentlich breitere Kataloge mit Leistungen, die sie abdecken. Da gehört zum Beispiel dann auch die Kostenbeteiligung bei einer Vollnarkose oder für die Schmerztherapie über Akupunktur dazu.

Gibt es Höchstsätze, oder nicht?

Dann ist es auch entscheidend, wie der Versicherer sich an den Kosten beteiligt. Beispiel: professionelle Zahnreinigung. Der Versicherer CSS versichert in seinem Flexi-Tarifbaustein Zahnbehandlung die Zahnreinigung mehrfach pro Jahr bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte beziehungsweise für Ärzte (GOZ/GOÄ) zu 100 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Das gilt auch für Behandler ohne Kassenzulassung. Einen Maximalbetrag nennen die Versicherungsbedingungen nicht.

Bei der DKV ist das anders. Sie zahlt im Rahmen ihres Tarifbausteins DBE zwei professionelle Zahnreinigungen zu 100 Prozent, aber jeweils höchstens bis zum Maximalbetrag von 75 Euro. Noch einmal je 25 Euro gibt es oben drauf, wenn der Kunde zu einem Zahnarzt geht, der mit der DKV zusammenarbeitet.

Acht Monate Wartezeit sind die Regel

Neben den Fragen „wie viel“ und „was überhaupt“ müssen Kunden und Berater sich auch für das „ab wann und bis zu welcher Grenze“ interessieren. Private Zahnzusatzversicherungen sehen etwa beim Zahnersatz standardmäßig eine Wartezeit von acht Monaten vor, bis sie überhaupt zahlen, bei Behandlungen, die zum Vertragsabschluss schon in Planung sind, klinken sie sich meist ganz aus.

„Versicherte müssen sich in den Bedingungen auch anschauen, wie die Erstattungshöchstsätze in den ersten Jahren sind“, sagt Lüthans. Manche Krankenversicherer deckeln ihre Leistung im ersten Jahr auf 400 Euro, bei anderen liegt die Grenze bei 1.000 Euro – das kann im Ernstfall darüber  entscheiden, ob es nur die 08/15-Krone oder die Vollkeramik-Krone wird.

Auf der kommende Seite geht es um Zusatzversicherungen für den Krankenhausaufenthalt.
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