Finanztipp der Woche: Private Krankenzusatzversicherungen
Im Krankenhaus
Privatpatient sein im Krankenhaus: Die Visite vom Chefarzt, ein Zimmer für sich oder mit maximal noch einem Patienten – das ist der Standard, den private Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherten bieten. Diese beiden Tarifmerkmale sind das Herz dieser Policen und deshalb auch bei allen zu finden. Unterschiede im restlichen Bedingungswerk finden sich eher im Detail.
Zu den Produktporträts. Foto: Allianz
Qualitätsmerkmal ist es, wenn die Versicherung auch Kosten erstattet, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen. Die GOÄ ordnet jeder Behandlung einen Wert zu. Die OP einer Herzklappe kostet laut Einfachsatz beispielsweise 326 Euro. Ist die Operation besonders schwierig, kann der Arzt diese Gebühr auf das 3,5-Fache, den Höchstsatz, erhöhen. Die Operation am offenen Herzen kostet dann 1.142 Euro. Auf diesen Höchstsatz kann der Arzt noch einmal etwas drauflegen, muss dann aber einen Extravertrag mit dem Patienten abschließen. Begrenzt der private Anbieter die Kostenübernahme auf den Höchstsatz, zahlt der Patient eventuell einen Teil selbst – wenn er kann.
Auf Nummer sicher: Vorher um Genehmigung bitten
Nach der OP steht in der Regel die Reha an. Pluspunkt für einen Tarif ist daher, wenn gemischte Heilanstalten mitversichert sind. Denn immer mehr Kliniken bieten nicht nur klassische Heilbehandlungen an, sondern auch Kuren (Reha). Sicher gehen Versicherte hierbei, wenn sie ihren Anbieter bei geplanten OPs in diesen Anstalten um eine schriftliche Genehmigung bitten, Notfallbehandlungen dort sind in der Regel kein Problem.
Auch von Vorteil ist es, wenn der Versicherer sich an den Kosten für ambulante Operationen beteiligt. Denn immer mehr OPs werden in Kliniken inzwischen ambulant durchgeführt, eine Übernachtung im Krankenhaus ist dann nicht mehr nötig. Wenn der private Anbieter dann auch noch bei Vor- und Nachuntersuchungen im Krankenhaus einspringt, umso besser. Auf der letzten Seite geht es um ambulante Zusatztarife.
Privatpatient sein im Krankenhaus: Die Visite vom Chefarzt, ein Zimmer für sich oder mit maximal noch einem Patienten – das ist der Standard, den private Zusatzversicherungen gesetzlich Versicherten bieten. Diese beiden Tarifmerkmale sind das Herz dieser Policen und deshalb auch bei allen zu finden. Unterschiede im restlichen Bedingungswerk finden sich eher im Detail.
Zu den Produktporträts. Foto: Allianz
Qualitätsmerkmal ist es, wenn die Versicherung auch Kosten erstattet, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen. Die GOÄ ordnet jeder Behandlung einen Wert zu. Die OP einer Herzklappe kostet laut Einfachsatz beispielsweise 326 Euro. Ist die Operation besonders schwierig, kann der Arzt diese Gebühr auf das 3,5-Fache, den Höchstsatz, erhöhen. Die Operation am offenen Herzen kostet dann 1.142 Euro. Auf diesen Höchstsatz kann der Arzt noch einmal etwas drauflegen, muss dann aber einen Extravertrag mit dem Patienten abschließen. Begrenzt der private Anbieter die Kostenübernahme auf den Höchstsatz, zahlt der Patient eventuell einen Teil selbst – wenn er kann.
Auf Nummer sicher: Vorher um Genehmigung bitten
Nach der OP steht in der Regel die Reha an. Pluspunkt für einen Tarif ist daher, wenn gemischte Heilanstalten mitversichert sind. Denn immer mehr Kliniken bieten nicht nur klassische Heilbehandlungen an, sondern auch Kuren (Reha). Sicher gehen Versicherte hierbei, wenn sie ihren Anbieter bei geplanten OPs in diesen Anstalten um eine schriftliche Genehmigung bitten, Notfallbehandlungen dort sind in der Regel kein Problem.
Auch von Vorteil ist es, wenn der Versicherer sich an den Kosten für ambulante Operationen beteiligt. Denn immer mehr OPs werden in Kliniken inzwischen ambulant durchgeführt, eine Übernachtung im Krankenhaus ist dann nicht mehr nötig. Wenn der private Anbieter dann auch noch bei Vor- und Nachuntersuchungen im Krankenhaus einspringt, umso besser. Auf der letzten Seite geht es um ambulante Zusatztarife.
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