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Finanztipp der Woche: Private Krankenzusatzversicherungen

Aktualisiert am Lesedauer: 8 Minuten
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Beim Heilpraktiker und Optiker

Die sogenannten ambulanten Zusatzpolicen sind so etwas wie die Resteverwerter in der Krankenversicherung: Für Zähne gibt es Zahnzusatzversicherungen, fürs Krankenhaus stationäre Zusatzversicherungen, und für den ganzen Rest gibt es eine große Auswahl an ambulanten Tarifen.

Zu den Produktporträts. Was überhaupt versichert werden soll, ist bei diesen Policen die entscheidende Frage. Für mehr und mehr Menschen interessant sind zum Beispiel alternative Heilverfahren. Der Gang zum Heilpraktiker, die Akupunkturbehandlung oder Aromatherapie übernehmen Krankenkassen aber nur selten. Inzwischen gibt es ambulante Tarife, die rein auf Naturheilverfahren fokussiert sind (siehe Produktporträt Gothaer), gängiger ist aber, dass die Kostenerstattung dafür Teil eines gewissen Tarifspektrums ist.

Hufeland-Verzeichnis spielt eine Rolle

Um eine möglichst große Bandbreite an Behandlungsmethoden zu haben, ist es sinnvoll, wenn die Police sowohl Verfahren übernimmt, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker enthalten sind, als auch solche, die im sogenannten Hufeland-Verzeichnis stehen. Achten sollten Kunden und Berater dabei auch auf Höchstgrenzen in der Erstattung beim Gothaer-Tarif MediNatura sind es beispielsweise 2.000 Euro pro Jahr, bei der Barmenia 1.250 Euro jährlich.

Foto: mietzekotze / photocase.com

Große Unterschiede, wie viel die Versicherung zahlt, gibt es zum Beispiel auch bei Brillen und Kontaktlinsen. Im Universa-Tarif EZ-E2 sind es 300 Euro alle zwei Jahre (siehe Produktporträt), das Gleiche gibt auch die Barmenia hinzu, bei der Inter sind es dagegen 154 Euro alle drei Jahre.
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