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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Finanztipp der Woche So kommen Bausparer um die Abgeltungssteuer herum

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Und so funktioniert es

Rechtsgrundlage: Paragraph 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz. 

Vorgehensweise: Um die Erstattung oder Anrechnung der einbehaltenen Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag zu beantragen, nutzen Sie die Anlage KAP (Stand 2014). Tragen Sie in Zeile 5 in Feld 2 die Zahl 1. Dies bedeutet, dass das Formular genutzt wird, um eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge zu beantragen. 

Anschließend tragen Sie in Zeile 7 in Feld 10 (mittlere Spalte) die von der Bausparkasse bescheinigten Kapitalerträge. In Zeile 7 Feld 20 (rechte Spalte) schreiben Sie die zutreffende Höhe der steuerpflichtigen Kapitalerträge, nämlich null. Die bescheinigten Kapitalerträge kommen in Zeile 47 und in die folgenden Zeilen. 

Die entsprechenden Steuerbescheinigungen der Bausparkasse müssen beigelegt werden.

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