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Finanztipp der Woche: So spendiert der Staat Ihr Eigenheim

Foto: Fotolia
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Grundsätzlich gilt: „Die Eigenheimrente rechnet sich immer dann, wenn die Summe der Zulagen oder die Steuerersparnis höher ist als die Summe der ab Rentenbeginn zu zahlenden Steuern“, erklärt Heinrich Bockholt, Professor für Finanzierung und Investition an der Fachhochschule Koblenz.

Der Riester-Zins sollte zudem nicht mehr als einen halben Prozentpunkt über dem Zins eines herkömmlichen Darlehens liegen, hat Stiftung Warentest berechnet. Und so funktioniert die Riester-WG

Bei einem Bausparvertrag fließen die Riester-Zulagen und Eigenbeiträge während der Sparphase direkt in den Bausparvertrag und werden verzinst. Später, bei Zuteilung und Inanspruchnahme des günstigen Bausparkredits, fließen die Riester-Zulagen direkt als Tilgung in das Bauspardarlehen und senken die monatlich zu zahlende Rate.

Ein Bausparvertrag ist allerdings nur etwas für Geduldige. Wer sofort oder in den kommenden zwei Jahren kaufen oder bauen möchte, ist mit einem Kombinationsmodell oder einem Riester-Darlehen besser beraten.

Beim Vorausdarlehen gibt es keine Förderung

Bei einem Kombi-Modell bekommt der Sparer sofort ein Vorausdarlehen, das er nicht laufend tilgt. Es gibt also auch keine Förderung. Gleichzeitig schließt er einen geförderten Bausparvertrag ab, mit dem er bei Zuteilung das Vorausdarlehen entweder ganz oder teilweise zurückzahlt. In letzterem Fall kann der Rest mit einem neuen Bauspardarlehen abgelöst werden.

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Bei einem Riester-Darlehen mindern die Zulagen ebenfalls die zu zahlenden Raten. Angeboten werden derzeit ausschließlich Annuitätendarlehen. Das sind Darlehen mit Rückzahlungsbeträgen (Raten), die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzen und über die gesamte Laufzeit gleich bleiben.

Tilgungsanteil steigt, Zinsanteil sinkt

Da der Tilgungsanteil an der Rate im Zeitablauf steigt und der Zinsanteil sinkt, müssen Sparer, die von Anfang an die maximale Förderung ergattern wollen, mit einem Tilgungsanteil (inklusive Zulagen) von 2.100 Euro im Jahr starten. Da Immobilienkäufer und Häuslebauer meist aber sowieso hohe Kredite aufnehmen, erreichen sie die Marke ohnehin.

Auf einen Blick

Was wird gefördert?
Gefördert werden Darlehen für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie. Der Eigentümer muss in der Wohnung/dem Haus den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, und das Objekt muss nach 2007 gekauft oder gebaut worden sein. Spätestens bis zum 68. Lebensjahr ist das Darlehen zu tilgen.

Auch im Ausland vom Wohn-Riester profitieren? Der Gesetzgeber macht den Weg frei.

Wie kann ich Alt-Verträge nutzen?
Das angesparte Kapital kann ganz oder teilweise (dann aber höchstens 75 Prozent) entnommen und als Eigenkapital in den Wohn-Riester-Vertrag eingebracht werden.

Was ist ab Rentenbeginn zu versteuern?
Die Tilgungen plus Zulage sowie die für die Eigenheimrente aus einem Geld-Riester-Vertrag entnommenen Beträge werden auf ein fiktives Wohnförderkonto gebucht und mit 2 Prozent im Jahr verzinst. Vom Rentenbeginn an bis zum 85. Lebensjahr ist das Guthaben auf dem Konto in gleichen Raten mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Eigentümer kann die Steuern aber auch auf einen Schlag zahlen. Dann gibt es einen Rabatt von 30 Prozent des Guthabens.

Ein Fragen-und-Antworten-Special zum Thema Wohn-Riester gibt es hier.

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