Finanztipp der Woche: Studenten, Azubis, Minijobber – auch sie können riestern
Auch Studenten können riestern.
Foto: Fotolia
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Um die Grundzulage von 154 Euro zu bekommen, müssen Riester-Sparer 4 Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Wer im Vorjahr aber kein beitragspflichtiges Einkommen hatte – wie die meisten Auszubildenden im ersten Lehrjahr – erhält bereits ab 60 Euro Sparbeitrag die volle Riester-Prämie“, sagt Karl-Heinz Glandorf, Vorsorgespezialist bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Für die Jahresprämie von 60 Euro bekommen Studenten und Azubis die Grundzulage von 154 Euro im Jahr, vorausgesetzt, Sparer verschenken ihre Zulagen nicht. Sind Kinder im Haus gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro pro Kind beziehungsweise 300 Euro, wenn der Nachwuchs nach dem 31. Dezember 2007 zur Welt kam. Riester-Sparern, die jünger als 25 Jahre alt sind, spendiert der Staat bei Abschluss eines Riester-Vertrags zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Über einen Kniff können auch Minijobber riestern
Minijobber bekommen für ihre Arbeit maximal 400 Euro Gehalt, Steuern und Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber. Einen Haken hat die Sache aber: Die Minijobber dürfen in der Regel nicht riestern.
Vorsorgen mit der Riester-Rente: Die besten Policen und Fonds.
Es sei denn, der Minijobber schreibt seinem Arbeitgeber einen Brief, in dem er erklärt, dass er auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Der Arbeitgeber zahlt bei 400-Euro-Jobs üblicherweise einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 15 Prozent. Der aktuelle Beitragssatz zur GRV liegt aktuell bei 19,9 Prozent.
Um rentenversicherungspflichtig zu werden, muss der Minijobber die Differenz hieraus aus eigener Tasche zahlen, derzeit also 4,9 Prozent. Bei 400 Euro Monatsverdienst macht das 19,60 Euro im Monat (235,20 Euro im Jahr). Damit entsteht ein Anspruch des Minijobbers auf gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen – und auf Riester-Förderung.
Für die Jahresprämie von 60 Euro bekommen Studenten und Azubis die Grundzulage von 154 Euro im Jahr, vorausgesetzt, Sparer verschenken ihre Zulagen nicht. Sind Kinder im Haus gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro pro Kind beziehungsweise 300 Euro, wenn der Nachwuchs nach dem 31. Dezember 2007 zur Welt kam. Riester-Sparern, die jünger als 25 Jahre alt sind, spendiert der Staat bei Abschluss eines Riester-Vertrags zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Über einen Kniff können auch Minijobber riestern
Minijobber bekommen für ihre Arbeit maximal 400 Euro Gehalt, Steuern und Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber. Einen Haken hat die Sache aber: Die Minijobber dürfen in der Regel nicht riestern.
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Es sei denn, der Minijobber schreibt seinem Arbeitgeber einen Brief, in dem er erklärt, dass er auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Der Arbeitgeber zahlt bei 400-Euro-Jobs üblicherweise einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 15 Prozent. Der aktuelle Beitragssatz zur GRV liegt aktuell bei 19,9 Prozent.
Um rentenversicherungspflichtig zu werden, muss der Minijobber die Differenz hieraus aus eigener Tasche zahlen, derzeit also 4,9 Prozent. Bei 400 Euro Monatsverdienst macht das 19,60 Euro im Monat (235,20 Euro im Jahr). Damit entsteht ein Anspruch des Minijobbers auf gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen – und auf Riester-Förderung.
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