Finanztipp der Woche: Verliebt, verlobt, verheiratet –Versicherungen für Ehepaare
„Regulär kündigen müssen die jungen Eheleute eine Hausratversicherung, wenn beide jeweils über einen eigenen Vertrag verfügen“, so Blunck. „Das Paar sollte die andere Versicherung individuell auf ihre Verhältnisse anpassen.“
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Nicht beeindrucken lassen solle sich das Paar von sogenannten Hochzeitsversicherungen. Diese böten zwar verschiedene Leistungen an, ob die am Ende aber was brächten, sei fraglich. Beispiel: Wenn der Fotograf am Tag der Hochzeit nicht erscheint, offerieren Versicherer eine Ausfallprämie. Lilo Blunck: „Doch was nützt der größte Geldbetrag, wenn am Ende vom schönsten Tag des Lebens kein einziges Foto ins Album kommt.“
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