Finanztransaktionssteuer: Deutschland macht mit
Die EU-Kommission hat ihren Gesetzentwurf für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland und zehn weiteren Euro-Staaten vorgelegt. Die Behörde sieht einen Steuersatz von 0,1 Prozent auf Aktien, Anleihen, Anteilen von Investmentfonds oder Geldmarktgeschäften und von 0,01 Prozent auf Termingeschäfte vor.
Produkte für Kleinanleger wie Hypotheken, Kredite und Versicherungsbeiträge sollen nicht betroffen sein. Insgesamt rechnet die Kommission mit zusätzlichen Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro jährlich.
Die Steuer soll auch im Ausland erhoben werden. Maßgeblich ist dabei der Emittent: Kommt dieser aus einem der elf teilnehmenden Staaten, unterliegen seine Wertpapiere weltweit der Finanztransaktionssteuer.
Stimmt der Rat der EU-Finanzminister und das Europa-Parlament zu, tritt die Finanztransaktionssteuer zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Produkte für Kleinanleger wie Hypotheken, Kredite und Versicherungsbeiträge sollen nicht betroffen sein. Insgesamt rechnet die Kommission mit zusätzlichen Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro jährlich.
Die Steuer soll auch im Ausland erhoben werden. Maßgeblich ist dabei der Emittent: Kommt dieser aus einem der elf teilnehmenden Staaten, unterliegen seine Wertpapiere weltweit der Finanztransaktionssteuer.
Stimmt der Rat der EU-Finanzminister und das Europa-Parlament zu, tritt die Finanztransaktionssteuer zum 1. Januar 2014 in Kraft.