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Finet zur Vorratsdatenspeicherung: „Es ist wie bei einem guten Arzt“

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DAS INVESTMENT.com: Wenn der Kunde mit der Speicherung seiner persönlichen Daten grundsätzlich einverstanden ist, bedeutet das nur, dass die Mitarbeiter des Unternehmens darauf zugreifen dürfen oder auch externe Berater?

Neudecker: Im Rahmen der Beratung kann es durchaus notwendig sein, einzelne Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben. Wenn das in der Vereinbarung zwischen Berater und Kunde eindeutig festgelegt ist, spricht vom Grundsatz her nichts dagegen. Dem Kunden muss jedoch klar sein, dass seine Daten gegebenenfalls das Haus verlassen – an wen, in welchem Umfang und warum.

DAS INVESTMENT.com: Und wie kann die nötige Datenweiterleitung an Dritte transparent und sicher vonstattengehen?

Gnad: Daten müssen grundsätzlich protokolliert und sicher weitergegeben werden. Das gilt für jegliche Möglichkeit, in Datenverarbeitungssysteme einzusehen oder darauf zuzugreifen. Das fängt beim Schutz der Server und Computer an. Auch die interne und externe elektronische Übermittlung muss wirksam gesichert sein: Entweder ist die Verbindung verschlüsselt oder das Datenpaket, wenn die Übermittlung per E-Mail erfolgt. Dazu kommt, dass erforderliche Benutzernamen und Passwörter zur Authentifizierung beziehungsweise Entschlüsselung durch Länge und Zeichenkombination komplex sind. Für den Inhalt der Weitergabe gilt auch hier: nur das, was erforderlich ist – und nur an den, der es wirklich braucht. Kurz: 'Need to know!', nicht 'nice to know'

DAS INVESTMENT.com: Nun geriet die Hamburger Sparkasse nicht zum ersten Mal ins Visier der Datenschützer. Anfang November wurde zum Beispiel bekannt, dass Haspa psychologische Profile ihrer Kunden erstellte und speicherte. Dies wurde von den Verbraucherschützern scharf kritisiert. Andererseits fordern jedoch gerade die Verbraucherschützer eine individuelle Beratung, die ja auch persönliche Informationen über den Kunden wie dessen Verhältnisse und Risikobereitschaft voraussetzt. Wie stehen Sie dazu?

Neudecker: Der Verbraucherschutz hat Recht, wenn er eine Beratung fordert, die auf den Kunden und dessen tatsächliche Bedürfnisse zugeschnitten ist. Und es ist auch richtig, dass man dafür eine Menge personenbezogene, sensible Daten benötigt. Doch das schließt einen richtigen Datenschutz nicht aus. Im Gegenteil: Beides zusammen, die konsequente Umsetzung des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes, bilden die Basis für eine gute kunden- und bedarfsorientierte Beratung.
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