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Fintech-Experte über neues Gesetz Große Krypto-Welle wird erstmal ausbleiben

Aktualisiert am:

Ende November wurden im Zuge des Umsetzungsgesetzes der vierten Geldwäscherichtlinie auch Maßnahmen zur Regulierung von Krypto-Geschäften durch den Bundesrat beschlossen. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist nun das neue Finanzinstrument „Kryptowert“ definiert. Gleichzeitig wurde ebenfalls als neue Finanzdienstleistung die Kryptowerte-Verwahrung in das Gesetz aufgenommen. Krypto-Verwahrer benötigen eine Bafin-Lizenz und müssen ihre Kunden nach dem Geldwäschegesetz so identifizieren, wie dies auch Banken tun.

Hartmut Giesen
Bild: Sutor Bank

Kommt nun also die große Krypto-Welle auf Anleger zu? Werden Banken fortan ihre Geschäftsmodelle komplett umkrempeln müssen? Fakt ist: Es wird sich mittelfristig einiges ändern, doch noch bestehen weiterhin viele Unsicherheiten.

Nicht jede Bank wird sich in neues Geschäftsfeld trauen

Prinzipiell ändert sich für Banken durch das Gesetz zunächst nichts – sie durften bisher Kryptowerte handeln und dürfen es weiterhin, sie durften ebenso bisher Kryptowerte verwahren und dürfen es weiterhin, müssen allerdings ihre Erlaubnis entsprechend erweitern. Das Gesetz bringt jedoch Rechtssicherheit.

Abgesehen von den gesetzlichen Krypto-Definitionen ist jetzt klar, dass Banken auch nach 2020 Krypto-Verwahrung anbieten dürfen. Wäre das Gesetz so beschlossen worden, wie es die Regierung vorgeschlagen hatte, wäre dies Banken quasi verboten worden. Umgekehrt hätten Krypto-Verwahrer keine anderen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen – was für einige Geschäftsmodelle, in denen Verwahrung und Handel eng verwoben sind, sehr schwierig geworden wäre.

Viele der Gründe, die Banken bisher von Krypto-Geschäften ferngehalten haben, sind durch die Gesetzgebung jedoch nicht verschwunden. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass Banken nun beginnen, massiv Kryptowerte an ihre Kunden zu verkaufen. Eher ist das Gegenteil zu befürchten: Denn durch die jetzt Gesetz gewordene Verwaltungspraxis werden Banken benötigt, um eine Krypto-Geschäftsinfrastruktur aufzubauen – trauen sie sich nicht in das Geschäftsfeld, werden Innovationen gebremst.

Die tokenisierte Zukunft kommt

Auch wenn die neue Regulierung an den Erlaubnistatbeständen für Banken nichts ändert, wird sie doch erheblichen Einfluss auf die Marktbedingungen haben: Abgesehen davon, dass auch im Krypto-Geschäft kurz- und mittelfristige Potenziale zu heben sind, wird spätestens jetzt klar – vor allem wenn man die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sieht –, dass sich die Finanzindustrie insgesamt auf eine „tokenisierte“ Zukunft zubewegt. Die Technologie, mit denen heute Kryptos im Sinne von Kryptowährungen prozessiert werden, ist die Technologie, mit der künftig elektronische Wertpapiere gehandelt werden.

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