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Fintechrat

Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung

Fintechrat | 08.05.2019
Aktualisiert am 08.12.2020 - 16:13 Uhr
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Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen
Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen Bildquelle: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Die Bundesregierung entwickelt derzeit ihre Blockchain-Strategie und setzt dazu auch auf die Beratung durch Unternehmen, Verbände und andere Institutionen, um Chancen und Risiken der innovativen Technologie auszuloten.

Zusammenfassung der wichtigsten Empfehlungen

Bevor Aspekte im Detail ausgeführt werden, werden im Folgenden die wichtigsten Forderungen zusammenfassend dargelegt:

● Technologieneutrale Regulierung: Als wichtiger Teil der Blockchain-Strategie wird eine technologieneutrale Regulierung der Blockchain-Technologie angesehen. Wir empfehlen, sofern möglich, eine Regulierung anzustreben, die losgelöst von der technischen Umsetzung, insbesondere losgelöst von einer konkreten Ausprägung der verwendeten Blockchain-Technologie ist.
● Fokus der Regulierung auf Anbieter und Dienstleister: Die Regulierung sollte vor allem die Anbieter und Dienstleister in den Blick nehmen, die mit Blockchain-Systemen interagieren. Diese sollten die Verantwortung für ihre Angebote tragen und sollten mithin hierfür und für die Risiken der eingesetzten Technologie auch haften. Solche Anbieter und Dienstleister sind etwa Emittenten von Wertpapieren, Anbieter von Verwahrlösungen oder Dienstleister, welche die reale Welt mit Tokens verbinden (z.B. Anbindung von Maschinen mittels IoT). Der Staat sollte sich zudem auch mit den grundlegenden Problemen für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Ansprüche bei Blockchain-Systemen beschäftigen.
● Zügige Regulierung und zügiges Entwickeln der Blockchain-Strategie: Aufgrund der Dynamik im Bereich der Blockchain-Technologie und auch aufgrund der Bedeutung der Technologie sollte die Definition und Umsetzung der Blockchain-Strategie mit möglicherweise erforderlichen Regulierungsmaßnahmen zügig erfolgen.
● Europäische Regulierung: Sicherlich werden bestimmte Maßnahmen vor Ort in Deutschland eingeleitet werden müssen, allerdings möchten wir die Bedeutung einer Regulierung auf europäischer Ebene betonen. Insofern sollte die Blockchain-Strategie auf Maßnahmen auf dieser Ebene abzielen. Einige Probleme bedürfen auch einer internationalen Regelung, um keine Regelungslücken entstehen zu lassen bzw. diese zu schließen. Zudem sollte vermieden werden, dass aufgrund mangelnder EU-weiter Regulierung innerhalb der EU-“Oasen” für Blockchain-basierte Anwendungen entstehen, die jeweiliges nationales Recht der anderen Mitgliedsländer unterlaufen könnten.
● Entmaterialisierte Wertpapiere: Erste Schritte zur Einführung von elektronischen Wertpapieren gibt es bereits mit dem Eckpunktepapier von BMF und BMJV. Dieser Weg sollte zeitnah weiter beschritten werden, um alle Arten von Wertpapieren zügig zu entmaterialisieren. Dies betrifft nicht nur die größtenteils übliche Urkundenpflicht, sondern auch etwaige Schriftformerfordernisse. Hierbei muss wie derzeit auch erforderlich eine ordnungsgemäße Registrierung gewährleistet werden.
● Datenschutzrechtliche Aspekte: Hinsichtlich der bestehenden Datenschutzregeln sollte die Blockchain-Strategie eine Präzisierung der Auslegung der Datenschutzregeln planen, um einen Einklang mit der Blockchain-Technologie abschätzen zu können. Ein Auskunftsrecht von einem Betreiber zu formulieren, geht an einer dezentralen betreiberlosen Blockchain vorbei, kann jedoch durch die öffentliche Verfügbarkeit der Blockchain problemlos anders geregelt werden. Klargestellt werden sollte, dass sogenannte Hash-Werte und öffentliche Schlüssel keine personenbezogenen Daten sind, wenn daraus die Ursprungsdaten nicht rekonstruierbar sind.
● Förderung der Ausbildung: Zukunftsfähige DLT-Innovationen erfordern eine interdisziplinäre Ausbildung im Bereich Informationstechnik, Digitalisierung und Programmierung. Auch anknüpfende Bereiche, die bis heute nur ein Nischendasein pflegen, sind hierbei wichtig (z.B. Schnittstelle Informatik und Recht, Schnittstelle Informatik und Ingenieurwesen). Die Ausbildung im Bereich DLT an Universitäten, Forschungsinstituten und in relevanten Unternehmen sollte daher gefördert werden. Dies betrifft nicht nur die Ausbildung an Hochschulen, sondern auch die Weiterbildung im Verlauf des Berufslebens.
● Abstrakte Definition der Anforderungen an Token: Token werden in Zukunft in mannigfaltiger Vielfalt auftreten. Dies erfordert eine möglichst abstrakte Regulierung. So werden Token nicht nur in Form von Security Token eingesetzt werden, um etwa Wertpapiere digital auf Blockchain-Systemen abzubilden. Token könnten auch eine staatliche Währung wie den Euro repräsentieren oder bestimmte Rechte, wie z.B. den Zugang zu einem gemieteten Fahrzeug. Aufgrund der zu erwartenden Breite der Anwendungsbereiche wäre eine anwendungsspezifische Regulierung nicht zielführend. Wir empfehlen daher, die Regeln des in einem Token abgebildeten Rechts möglichst unverändert zu belassen und in den Vordergrund zu rücken. Dies würde auch automatisch offene Fragen wie z.B. bzgl. der Besteuerung beantworten. Gleichsam sind aber allgemeingültige Regeln für Tokens zu finden, die generelle Fragestellungen der Inhaberschaft sowie des Transfers und des Fehlverhaltens (z.B. Diebstahl, Betrug) betreffen. Diese Regelungen können so technologieneutral getroffen werden, dass auch andere Systeme neben der aktuell in Debatte stehenden Blockchain darunter fallen.
● Forschungsfeld für Deutschland bzw. die Europäische Union: Die rasante technologische Weiterentwicklung der Blockchain wird von der Industrie betrieben. Dabei wird jedoch die Frage, welche Eigenschaften die Blockchain bräuchte, um konform mit der Regulierung zu werden, bisher zu wenig verfolgt. Mit einem Forschungsprojekt in dieser Richtung wäre daher ein großes Potenzial gegeben, um den Standort Deutschland zu stärken und sehr genau die Probleme und Lösungsmöglichkeiten zwischen Technik und Regulatorik zu beleuchten. Insbesondere auch für bestimmte Fragestellungen (z.B. Qualitätsparameter/Sicherheitsniveaus von Blockchain-Systemen, Beurteilung der Zuverlässigkeit von Blockchain-Systemen) gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine weithin verlässliche Entscheidungsgrundlage. Solche Einschätzungen werden jedoch benötigt, wenn die Anforderungen beispielsweise an das Blockchain-Wertpapierregister für elektronische Schuldverschreibungen formuliert werden sollen. Diese Forschungsthemen sind also zügig anzugehen. Daher raten wir, bestimmte spezifische Fragestellungen fokussiert im Rahmen von weiteren Analysen zu beantworten. Die sollte dann in die Blockchain-Strategie einfließen bzw. diese in den kommenden Jahren begleiten.

Börsenexperte Robert Halver
„Gold gehört in den Tresor“
Von Robert Halver
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