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Fintechrat

Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung

Fintechrat | 08.05.2019
Aktualisiert am 08.12.2020 - 16:13 Uhr
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Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen
Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen Bildquelle: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Die Bundesregierung entwickelt derzeit ihre Blockchain-Strategie und setzt dazu auch auf die Beratung durch Unternehmen, Verbände und andere Institutionen, um Chancen und Risiken der innovativen Technologie auszuloten.

Einführung

Relevanz der Technologie für die Politik. Die Bundesregierung möchte eine umfassende Blockchain-Strategie erarbeiten, um mit einer fest definierten politischen Agenda und einem rechtlichen Rahmenwerk die Innovationskraft Deutschlands in diesem Bereich zu fördern und die zukünftige Wettbewerbsposition Deutschlands in Hinblick auf die Digitalisierung zu stärken. Treibende Faktoren hierfür sind u.a. die bereits als bemerkenswert zu bewertende erreichte Position von deutschen Unternehmen (Startups und etablierte Unternehmen) im Bereich Blockchain. Zudem stellt die Einschätzung, dass es sich bei der Blockchain-Technologie um eine Schlüsseltechnologie handelt, die in den kommenden 3 bis 15 Jahren die Art und Weise des Wirtschaftens und der Koordination komplett verändern könnte, einen ersten Meilenstein dar.

Hauptanwendungsfelder von DLT. Anwendung finden Distributed-Ledger-Technologien (DLT) vor allem in den Bereichen “Finance & Assets”, der sog. “Machine Economy”, sämtlichen Registern (z.B. Handelsregister, Grundbuch, Meldewesen, und v.a. die Identität von Personen und Dingen) sowie Datenmonetarisierung. Darüber hinaus ist auch ein Einsatz in Entwicklungsländern denkbar. Die “Machine Economy” beschäftigt sich mit der sicheren Anbindung von Milliarden von Geräten an das Internet und perspektivisch an den Zahlungsverkehr. Bei Entwicklungsländern können DLT – und v.a. auch Krypto-Assets – zur Erreichung der Ziele im Bereich “Financial Inclusion” mitwirken. Hierbei handelt es sich um die Bereitstellung von einfachen oder auch komplexeren Finanzdienstleistungen für zwei bis drei Milliarden Menschen, die derzeit keinen oder nur sehr erschwerten Zugang zu Zahlungsinfrastrukturen bzw. Bankdienstleistungen haben.

Zukunftsfähigkeit der Gesetzgebung. Wir als FinTechRat begrüßen die angestrebte Gesetzgebung ausdrücklich und möchten im Folgenden eine strukturierte Hilfestellung für eine effiziente Gesetzgebung anbieten, um die Herausforderungen der Zukunft in Bezug auf die Blockchain-Technologie und weitere digitale, verteilte Systeme zum Unterhalt von Registern oder zur Erfassung von Transaktionen, im Allgemeinen DLT, zur Anwendung in der Realwirtschaft zu meistern. Es handelt sich bei der Blockchain-Technologie um eine spezielle Unterkategorie von DLT. Unsere Einschätzungen beziehen sich für dieses Ökosystem sowohl auf die Blockchain-Technologie im Speziellen als auch auf DLT im Allgemeinen und werden daher im Folgenden nicht immer explizit differenziert.

Modulare Struktur. Durch die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten ergibt sich die Nachfrage nach einem möglichst modular strukturierten, umfassenden und flexiblen rechtlichen Rahmen. Die enorme weltweite Dynamik der Technologie wird vor allem durch den Open-Source-Charakter und die Transparenz der öffentlich zugänglichen Blockchain-Systeme der Krypto-Assets geprägt. Im Rahmen der Gesetzgebung gilt es, die bereits existierenden Entwicklungen zu nutzen und zudem neue Innovationskraft freizusetzen, gleichzeitig jedoch den damit verbundenen und in diesem Dokument aufgeführten Risiken entgegenzuwirken. Für etwaige, über die rechtliche Erfassung hinausgehende Zertifizierungsprozesse lassen sich sinnvolle Anwendungen im Bereich Smart Contracts und IT-Sicherheit benennen, diese sind aber für andere Prozesse weniger sinnvoll. Hier gilt es, ein effizientes Kosten-Nutzen-Verhältnis für die jeweiligen Anwendungsfelder zu finden und den Hauptfokus auf eine abstrakte bzw. allgemeingültige Regulierung von Token zu legen.

Bestehende Regulierung als Fundament. Aus unserer Perspektive ist es entscheidend, die entsprechenden Regulierungen universell für diese digitalen, dezentralen Werteaustausch- und Vertragsprozesse neu zu definieren und die bestehenden Regelungen entweder zielführend auszulegen oder zu ergänzen. Es gilt, die Bandbreite dieser Technologien zu fördern und überall dort einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu schaffen, wo die Prozesse eines zentralen Akteurs bzw. eines Mittelsmanns, wie z.B. eine Bank, ein Börse oder eine Plattform, potenziell durch ein DLT-System abgebildet werden können. Intermediäre werden aber weiterhin wichtige Aufgaben haben, z.B. als Gateway-Provider, Technologie-Provider, Ansprechpartner für den Staat, als Verantwortlicher für die Beachtung regulatorischer Anforderungen wie insbesondere Vorschriften zur Geldwäscheprävention.

Stärkung der Innovationskraft durch rechtliche Sicherheit. Insgesamt sollte sich die angestrebte Regulierung primär darauf fokussieren, Rechte, Ansprüche und Dinge der “realen” Welt durch eine DLT-Infrastruktur abbilden zu können – mit den damit verbundenen Anwendungsfeldern. Mit diesem großen Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich an einigen Stellen tief greifende juristische Fragestellungen, die geklärt werden müssen, um für die Anwendung in der Wirtschaft zügig Rechtssicherheit zu bieten. Diese Rechtssicherheit ist entscheidend, damit die Wirtschaft (insbesondere Industriekonzerne, Finanzorganisationen und Startups) und die öffentliche Verwaltung DLT-basierte Systeme und Anwendungen zügig vor Ort in Deutschland entwickeln und in Betrieb nehmen kann.

Notwendigkeit einer fundamentalen Analyse. Bitcoin ist inzwischen zehn Jahre alt und zeigt beispielhaft die Potenziale, Erfolge und Probleme der neuen Blockchain bzw. DLT auf. Für das bestehende Rechts- und Wirtschaftssystem ist hierbei problematisch, dass diese Technologie sich einem regulatorischen Zugriff durch verteilten, dynamischen und transnationalen Betrieb entzieht. Die Idee, anstelle eines Rechtsrahmens die technisch im System codierten Regeln als absoluten Bezugspunkt zu verwenden, erscheint auf den ersten Blick attraktiv, ist jedoch höchst problematisch. Jedes logische System ist unvollständig, was etwa durch formale Beweisführung dargelegt wurde (z.B. Gödelscher Unvollständigkeitssatz). Dies könnte auch für DLT-Systeme zutreffen. Am Beispiel von “The DAO” ist deutlich zu sehen, dass nicht alle Fälle im Voraus bedacht werden können bzw. Fehler im System existieren. Deren Behandlung oder Rückabwicklung ist in solchen Systemen aber nicht vorgesehen. Das technische System widersetzt sich quasi einer rechtlichen Anordnung bzw. Korrektur und untergräbt die Hoheit des Rechtssystems durch anonyme Teilnahme an einem System ohne Besitzer bzw. Betreiber. Insofern rüttelt diese neue Technologie am Fundament des bestehenden Wirtschafts- und Rechtssystems.

Kompatibilität von IT und Jurisdiktion. Es ist nun die Frage, ob sich im Zuge des technischen Fortschritts in Weiterentwicklung insbesondere der betreiberlosen Blockchain-Technologie die für das Rechtssystem nötigen Eingriffsmöglichkeiten in die Technik schaffen lassen, oder ob der Konflikt zwischen Rechtssystem und technischen Systemen unaufhebbar bleibt. In jedem Fall stellt sich die Frage, welches System sich gegenüber dem jeweils anderen durchsetzen kann. Moralisch ist die menschliche Hoheit gegenüber dem technischen System zu fordern, praktisch wird sich zeigen, welche Gefolgschaften sich bilden und ob die Menschen bereit sind, technischen Fehlfunktionen den menschlichen Fehlurteilen vorzuziehen. Derzeit scheinen viele Kulturen eher der Technikgläubigkeit verfallen.

Risiken und Chancen an der Schnittstelle zwischen Geschäftsmodellen und neuer technologischer Umsetzung. Regulatorik in diesem Bereich ist nötig, da regulierte Bereiche wie das Finanzwesen betroffen sind, die mit DLT arbeitenden Anwendungen aber in den bestehenden Regeln nicht berücksichtigt sind. Auch die Regeln des Verbraucherschutzes müssen entsprechend bei DLT-System umgesetzt werden. Deswegen ist sicherzustellen, dass Geschäftsmodelle auf der Blockchain die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Hier ist zu überdenken, inwieweit die jeweiligen regulatorischen Anforderungen für die neue Technologie zu modifizieren sind. Im Grundsatz ist anzustreben, dass die Regulatorik technologieneutral bleibt und nicht an neue technologische Entwicklungen angepasst werden muss. Allerdings sollte die Regulatorik auf Risiken, die spezifisch aus der technischen Umsetzung entstehenden, eingehen – und diese sind schwerlich im Voraus abzuschätzen.

Börsenexperte Robert Halver
„Gold gehört in den Tresor“
Von Robert Halver
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