DAS INVESTMENT Logo DAS INVESTMENT Logo
Einloggen Registrieren
Benachrichtigungen Alles als gelesen markieren
Einloggen Registrieren Kontoeinstellungen Meine Merkliste Newsletter
Watchlist Musterdepot
Ausloggen
Kostenlos registrieren
ETF-Portal NEU
News
Datenbank
Kapitalanlage
Versicherungen
Karriere
Service
Experten
Newsletter
Podcast
Fondsanalyse-App
Alle wichtigen Fonds-Daten jederzeit mobil zur Hand. Analysen, Vergleiche und Portfoliomanagement jetzt unterwegs nutzen.
Laden Im App Store
Jetzt Bei Google Play
Mein Konto
Einloggen Registrieren Kontoeinstellungen Meine Merkliste Newsletter
Watchlist Musterdepot
Ausloggen
DI+
Premium-Inhalt
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an.
Vollständigen Artikel freischalten

Märkte bewegen Aktien, Zinsen, Politik. Und Menschen. Deshalb präsentieren wir dir hier die bedeutendsten Analysen und Thesen von Top-Ökonomen - gebündelt und übersichtlich. Führende Volkswirte und Unternehmensstrategen gehen den wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen clever und zuweilen kontrovers auf den Grund.

Da diese Artikel nur für Profis gedacht sind, bitten wir Sie, sich einmalig anzumelden und einige berufliche Angaben zu machen. Geht ganz schnell und ist selbstverständlich kostenlos.

Erfahren Sie mehr über Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung
Alle Premium-Inhalte + E-Magazin
Exklusive Event-Einladungen als Erster erhalten
Fonds-Analysen und Vergleichstools
Bitte die E-Mail-Adresse ausfüllen oder über Google oder LinkedIn autorisieren
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
oder
Autorisieren Sie sich über LinkedIn in dem gerade geöffneten Tab/Popup.
Ihr LinkedIn-Konto ist uns nicht bekannt.
Um die Autorisierung über LinkedIn zu aktivieren, müssen Sie sich registrieren.
Autorisieren Sie sich über Google in dem gerade geöffneten Tab/Popup.
Ihr Google-Konto ist uns nicht bekannt.
Um die Autorisierung über Google zu aktivieren, müssen Sie sich registrieren.
Komplett kostenlos • Jederzeit kündbar
Sie sind bereits registriert? Hier einloggen
Denker Der Wirtschaft Logo

Fintechrat

Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung

Fintechrat | 08.05.2019
Aktualisiert am 08.12.2020 - 16:13 Uhr
Link kopieren Link wurde in die Zwischenablage kopiert! Per E-Mail versenden Via WhatsApp teilen Bei LinkedIn teilen Bei X teilen Bei Facebook teilen Bei Xing teilen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen
Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen Bildquelle: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Die Bundesregierung entwickelt derzeit ihre Blockchain-Strategie und setzt dazu auch auf die Beratung durch Unternehmen, Verbände und andere Institutionen, um Chancen und Risiken der innovativen Technologie auszuloten.

Europäische Union als Zielebene für Regulierung. Nationale Initiativen sollten in keinem Fall die Art der regulatorischen Fragmentierung in Europa replizieren, die das traditionelle Finanzsystem prägt. Mit der Kapitalmarktunion hat die EU eine umfassende Initiative auf den Weg gebracht. Mit dieser wird das Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt und vor allem die grenzüberschreitende Kapitalallokation zu stärken. Gerade wegen der stark divergierenden nationalen Rechtsregime und darauf aufbauenden ländergebundenen Marktstrukturen, war das ambitionierte Vorhaben bislang nur von überschaubarem Erfolg gekrönt. Im Bereich der Krypto-Assets haben sich bislang noch keine an nationalen Grenzen ausgerichteten Marktstrukturen etabliert, welche die Kapitalallokation im Binnenmarkt stören könnten.

Vorrang für europäische Initiativen. Wo sich nationale Initiativen nicht vermeiden lassen, sollten diese auf die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes ausgerichtet sein. Eine neue Technologie kann auch eine Chance sein, überfällige regulatorische Reformen auf den Weg zu bringen, die durch nationale Sonderinteressen blockiert sind.

Digitale Abbildung von Wertpapieren: Eine Neuausrichtung der Wertpapier-Regelungen sollte die spezifischen Vorteile digitaler Technologien voll ausschöpfen. Digitale Abbildungen von Wertpapieren erlauben insbesondere in Verbindung mit der Blockchain-Technologie Echtzeitdarstellungen der Aktionärsstruktur von Unternehmen. Dies bietet bislang ungekannte Möglichkeiten für Transparenzinitiativen aller Art. Außerdem kann eine solche Echtzeit-Transparenz effizientere Formen der Corporate Governance ermöglichen und dazu beitragen, unlautere Manipulationen und Anlegerentschädigungen zu vermeiden.

Blockchain-Technologie und Datenschutzgrundverordnung

Offene Fragen aufgrund der Irreversibilität von Blockchain-Transaktionen. Nach den aktuellen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des nationalen Bundesdatenschutzgesetzes sind Datenschutzrecht und Blockchain-Technologie zumindest in den meisten Fällen nicht kompatibel. Es gehört zu den grundsätzlichen Eigenschaften der Blockchain, zum einen „unveränderlich“ und zum anderen „Klartext“ (i.S.v. öffentlich einsehbare ggf. pseudonyme Transaktionsdaten) zu sein. Zum einen dürfte die vollständige Erfüllung der Betroffenenrechte nach der DSGVO in der Regel bei Public Chains nicht möglich sein. Denn je nachdem, ob die Daten direkt beim Betroffenen erhoben werden oder nicht, müssen ihm die in Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO aufgezählten Informationen mitgeteilt werden. Das dürfte die Verantwortlichen vor erhebliche praktische Herausforderungen stellen, allein schon, wenn es um die Mitteilung der Namen und Kontaktdaten des bzw. der Verantwortlichen geht. In der Regel ist eine Public Blockchain rein dezentral aufgestellt, hat also keinen Verantwortlichen.

Schwierigkeit bezüglich der Auskunft über Datensätze. Insbesondere aber räumt die DSGVO dem Betroffenen im Art. 15 ff. DSGVO-Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Korrektur, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und ggf. Widerspruch ein. Wie diese Rechte angesichts der Unveränderbarkeit und auf Dauer angelegten Speicherung der in der Blockchain gespeicherten Daten gewahrt werden sollen, ist bislang unklar. Im Rahmen der üblichen Blockchain-Anwendungen ist es schlichtweg nicht möglich, beispielsweise den Betroffenenrechten auf Löschung und Korrektur gerecht zu werden. Anpassungen der Blockchain sind zwar möglich, konterkarieren dann allerdings das ursprüngliche Konzept, weil sie zentrale(re) Einheiten neben der Blockchain benötigen und/oder weitere Annahmen zur Vertrauenswürdigkeit der Partner zu treffen sind. Derzeit in Diskussion sind hierfür Ansätze, statt der Transaktionsdaten nur Hashwerte der Transaktionen zu speichern, oder die Schlüssel (also die Personenbezogenheit des Datensatzes) nur als Verweise auf andere Schlüssel zu nutzen, sodass deren Verbindung gelöscht werden kann oder Zeitscheiben (d.h., Datenauszüge für bestimmte Zeitspannen) aus der Blockchain zu bilden sind. Alle diese Wege verändern die Charakteristik der Blockchain stark, kommen vermutlich aber nur in sehr speziellen Fällen konstruktiv zum Tragen. Dies ist z.B. der Fall, wenn einer Stelle hinreichend stark vertraut wird, um Löschungen zentral bzw. begrenzt verteilt durchzuführen, dieser Stelle aber nicht genug getraut wird, um die Transaktionen zentral durchzuführen.

Abbedingen von Rechten nicht möglich. Faktisch unmöglich ist es, die Betroffenenrechte vertraglich abbedingen zu wollen. Das ist rechtlich nicht möglich, denn ein Verzicht auf die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte ist schlicht unwirksam.

Klärung der Betreiberfrage. Ausführliche weitere Analysen scheinen in dieser Hinsicht nötig, um die Anforderungen der DSGVO in Blockchain-Systemen abbilden zu können. Daneben wäre eine Anpassung der DSGVO so vorzunehmen, dass sie auch Systeme ohne Betreiber (oder mit nicht erfassbarem Betreiber), wie es bei Public Blockchains der Fall ist, berücksichtigt. Bei dem bisherigen Gesetzgebungsprozess war dies in Angelegenheiten des Datenschutzes bisher nicht der Fall.

Smart Contracts und Vertragswesen

Smart Contracts zur Automation rechtlicher Verpflichtungen. Eine weitere Entwicklungsstufe innerhalb der Token-Economy sind sog. “Smart Contracts”. Smart Contracts sind Computerprogramme zur automatisierten Ausführung vertraglicher oder rechtlicher Verpflichtungen. Diese umfassen neben vertraglichen Bedingungen die automatische und vertragskonforme Übertragung von Token. Dies ermöglicht eine permanente Kontrolle und birgt ein großes Automatisierungspotenzial. Die Bundesregierung führt an, dass mit der Nutzung von Smart Contracts durch eine Verringerung der Kosten und der Transaktionszeit eine Anwendungsoptimierung in verschiedenen Bereichen erzielt werden kann, so z.B. im Energiesektor.
Der Unterschied zwischen Smart Contracts und Verträgen im rechtlichen Sinne. Wesentlich ist zunächst die Unterscheidung zwischen Smart Contract und Vertrag im Rechtssinne: Ein Vertrag im Rechtssinne ist eine rechtliche Bindung der Parteien an von diesen geäußerte Willenserklärungen. Bei der Auslegung des Inhalts der Willenserklärungen und damit des Vertrags werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Die rechtliche Bindung manifestiert sich in der staatlichen Durchsetzung des entsprechenden Vertragsinhalts. Ein Smart Contract ist kein Vertrag im Rechtssinne, sondern kann einen Vertrag im Rechtssinne bestenfalls korrekt abbilden. Denn ein Smart Contract ist zwangsläufig auf den entsprechenden Computercode reduziert. Eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zur Ergründung der “richtigen” Folgen ist auch unter Berücksichtigung aller gegenwärtig realistischen Künstliche-Intelligenz (KI)-Lösungen undenkbar.

Vertrauenswürdige Smart Contracts in einem technischen Prozess. Die größte Bedeutung kommt Smart Contracts im Rahmen der Vertragsdurchführung zu: In einem Vertrag angelegte Wenn-Dann-Bedingungen können automatisiert und damit ihre Abwicklung garantiert werden. Smart Contracts wurden deshalb zu Recht bereits in den 1990er Jahren als digitale Versionen eines Warenautomaten definiert. Analog zu einem klassischen (funktionsfähigen und unmanipulierten) Warenautomat adressiert ein Smart Contract das Gegenparteirisiko, in diesem Fall also die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Käufers. Vertrauen wird ersetzt durch einen technischen Prozess. Das Ergebnis dieses technischen Prozesses ist aber nicht notwendigerweise “rechtlich richtig”. Die Bundesregierung sollte diesen Themenbereich gesondert analysieren.

Smart Contracts als rechtliche Angebote und Angebotsannahmen. Trotz des Fokus auf die Vertragsdurchführung und dem Umstand, dass zwischen rechtlichem Vertrag und Smart Contract zu unterscheiden ist, können über den Einsatz von Smart Contracts rechtliche Verbindlichkeiten und auch Verträge begründet werden. Die Verwendung eines Smart Contracts kann, je nach Ausgestaltung im Einzelfall, ein Angebot darstellen; die Einzahlung in einen Smart Contract kann eine Annahme begründen. Ein Vertragsschluss ist nicht auf eine bestimmte Form beschränkt und kann grundsätzlich in jeder Sprache, auch etwa einer Programmiersprache wie z.B. Solidity, erfolgen.

Verbraucherschutz an erster Stelle. Aus der Verwendung von Programmiersprachen zur Definition von vertraglichen Verbindlichkeiten ergeben sich allerdings Folgeprobleme: Im Rahmen der Erstellung der Verträge können wichtige Informationen verloren gehen. Zudem sind nach der Erstellung die entsprechenden Smart Contracts oftmals schwerer lesbar als Vertragstexte. Auch hier sollten Emittenten und Diensteanbieter für die in Umlauf gebrachten Smart Contracts die Verantwortung tragen.

Eigenmacht und staatliches Gewaltmonopol. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass nicht mithilfe von Smart Contracts gegenüber Verbrauchern und anderen Vertragsparteien, die sich typischerweise in einer schwächeren Verhandlungsposition befinden, wie etwa Mieter, Reisende oder Patienten, Folgen durchgesetzt werden, die sonst klar verboten wären. Dabei müssen insbesondere die Grenzen der verbotenen Eigenmacht beachtet und das staatliche Gewaltmonopol unangetastet bleiben. Im Einzelfall wird eine Abgrenzung von anerkannten Prepaid-Modellen und Störungen des Besitzes neue Herausforderungen aufwerfen.

Kollision von Rechtsdurchsetzung und dezentralen Blockchain-Systemen. Ebenso entsteht durch die dezentrale transnationale Natur der Public Blockchain-Systeme ein Problem, wenn ein Gericht anordnet, dass ein Vertragstext anders als durch die Maschine zu interpretieren ist. Eine solche Änderung ist nicht vorgesehen und erfordert im Zweifel wie bei “The DAO” eine grundlegende Änderung der zugrunde liegenden Blockchain. Dieses in allen Jurisdiktionen durchzusetzen, dürfte sich aufgrund der zahlreichen Interdependenzen in DLT-Systemen als kompliziert herausstellen. Emittenten und Diensteanbieter haften auch für die Fehler der eingesetzten Technologie.

Begrenzung des Einsatzes von Smart Contracts durch Formvorschriften. Die generelle Möglichkeit Verträge in jeder Sprache und auf jede Weise zu schließen bedeutet indes nicht, dass alle Verträge so im rechtlichen Sinne geschlossen werden können. Manche Geschäfte bedürfen einer spezifischen Form. Dies gilt etwa für die Übertragung von Grundstücken oder Anteilen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ebenso wie für die Erteilung bestimmter Vollmachten. Teilweise müssen Wertgegenstände zwingend verkörpert sein. Dies gilt etwa für Wertpapiere. Insoweit begrenzt das Gesetz derzeit den Einsatz von Smart Contracts. Die Initiative der Bundesregierung zur regulatorischen Behandlung von elektronischen Wertpapieren ist ein erster wichtiger Schritt zum Abbau von rechtlichen Innovationshürden und sollte Anlass zu einer Evaluation sein, wo die entsprechenden Formvorschriften durch technologie-neutrales Aufsichtsrecht ersetzt werden sollten.

Komplexität von Smart Contracts. Die Bedingungen, an die eine Auszahlung oder sonstige Folge geknüpft wird, können beliebig erweitert werden. Durch diese Erweiterungen können die Verträge höchst granular werden und mit einer hohen Richtigkeitsgewähr entsprechende Folgen herbeiführen. In keinem Fall können Smart Contracts die Rechtsprechung ersetzen. Eine nachträgliche Korrektur der Ergebnisse muss immer möglich bleiben. Dies ist auf Public Blockchain-Systemen nur dann möglich, wenn Programmierer von Public Blockchain-Systemen oder die Autoren von Smart Contracts dies antizipiert hatten und den Programmcode hierfür entsprechend vorbereitet hatten. Emittenten und Diensteanbieter sollten hier für ihren Programmcode (z.B. Smart Contracts, Verwahrlösung), den sie in Verkehr bringen, haften.

Börsenexperte Robert Halver
„Gold gehört in den Tresor“
Von Robert Halver
ARTIKEL-INHALT
  • Seite 1 − Seite 1
  • Seite 2 − Seite 2
  • Seite 3 − Seite 3
  • Seite 4 − Seite 4
  • Seite 5 − Seite 5
  • Seite 6 − Seite 6
  • Seite 7 − Seite 7
  • Seite 8 − Seite 8
  • Seite 9 − Seite 9

Zum Anfang Seite 1 ... 5 6 7 8 9

  1. Themen:
  2. Finanzmärkte
  3. Recht & Regulatorik
  4. Analysen
  5. News
  6. Denker der Wirtschaft
  7. Kryptowährungen
  8. Kryptowährungen
  9. Kryptofonds
  10. Kryptohandel
  11. ICO
  12. Regulierung
  13. Blockchain

Über den Autor

 Fintechrat | Bundesministerium der Finanzen
Fintechrat ist ein Gremium des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin und besetzt mit Vertretern der deutschen Finanzszene, Verbänden und Startups.

Neue Artikel der Denker der Wirtschaft

Foto: Jörn Quitzau Jörn Quitzau Herrschaft des US-Dollars: Warum ein Wachwechsel am Währungsmarkt auf sich warten lässt Wie steht es um den US-Dollar als Weltleitwährung, ist dessen Rolle in Gefahr? Denn ...
Foto: Henning Vöpel Henning Vöpel Warum Demokratie und Marktwirtschaft wieder mehr Optimismus brauchen Es ist Zeit für neue Ideen und eine progressive Ordnungspolitik: Henning Vöpel vom ...
Foto: Tobias Just Tobias Just Das spricht aktuell für Immobilien-Investments Im vergangenen Jahr beendete der steile Zinsanstieg den Preisauftrieb von ...
Foto: Jörg Krämer Jörg Krämer Reicht das Gas im Winter? Deutschland sollte mit seinen Gasvorräten eigentlich gut durch den Winter kommen. ...
Popup Header Bild
15 Milliarden in Rüstungsfonds. In drei Jahren – reicht das?

Defense-Fonds boomen wie nie zuvor. Doch ein General und ein Asset Manager warnen: Das Geld allein reicht nicht. Erfahren Sie, was Europa wirklich braucht – von Space und Cyber bis zu 10 Billionen ungenutztem Kapital.

Mehr erfahren
×
Schnellzugriff
Podcasts Fonds- & ETF-Suche Whitepaper Ihr Konto
News
News-Übersicht
Personalien Unternehmen Finanzmärkte Politik & Gesellschaft Recht & Regulatorik
Analysen
Denker der Wirtschaft Whitepaper Interviews Studien & Umfragen Kommentare
Service
Termine & Events Neue Stellenangebote E-Paper Podcasts Videos
Newsletter
Jetzt anmelden
Alle Newsletter anschauen
Datenbank
ETF-Suche
ETF-Vergleich Die besten ETFs Die größten ETFs Neue ETFs Nachhaltige ETFs ETF-Anbieter
Fonds-Suche
Fonds-Vergleich Die besten Fonds Die größten Fonds Neue Fonds Nachhaltige Fonds Fonds-Anbieter
Service
Watchlist Musterdepot Fondsplan-Rechner 100 Fondsklassiker Große Fondsstatistik
ETF-Newsletter
Jetzt anmelden
Alle Newsletter anschauen
Versicherungen
News/Branche
Personalien Unternehmen Versicherungsmarkt Versicherungspolitik Pools & Vertriebe Vermittler & Verbände
Sparten
Biometrie Lebensversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Gewerbeversicherung Sachversicherung
Service
Versicherer-Rankings Makler-Porträts Produktchecks Interviews Versicherungsrecht Regulierung Mediathek
Versicherungs-Newsletter
Jetzt anmelden
Alle Newsletter anschauen
Kapitalanlage
ETFs
Klassische ETFs Aktive ETFs Welt-ETFs Themen-ETFs Dividenden-ETFs ETCs
Fonds
Aktienfonds Mischfonds Rentenfonds Geldmarktfonds Deutschlandfonds Immobilienfonds
Finanzprodukte
Aktien Alternatives Anleihen Gold & Edelmetalle Immobilien Krypto Rohstoffe Währungen
Dienstleister
Asset Manager Depotbanken Finanzberater Fintechs KVGs Maklerpools
Fonds-Analyse-App
Fondsanalysen, Vergleiche und Echtzeit­daten auf Ihrem Smartphone.
App entdecken
Karriere
Übersicht
Die besten Arbeitgeber Gehaltsreport Karrieretipps Karrierewege
Stellenangebote
Karriere-Newsletter
Jetzt anmelden
Alle Newsletter anschauen
Service
Tools
Sparplanrechner Musterdepot Profi-Depots Watchlist
Termine
Kongresse Online-Schulung Webinare Private Banking Kongress
Formate
Newsletter E-Paper Podcasts Videos
Karriere-Newsletter
Jetzt anmelden
Alle Newsletter anschauen
Experten Anzeigen
BlackRock Logo iSHares Logo
ETFs
Marktführer
Globale Expertise
Columbia Logo
Globale Perspektive
Research-basiert
Nachhaltigkeit
Carmignac Logo
Aktives Management
Familienunternehmen
Tradition
3D-Invest Logo
Nebenwerte
Small und Mid Caps
Renditestarke Investments
MFS Logo
Langfristiger Fokus
Wertorientiert
Research-Stärke
Franklin Templeton Logo
Schwellenländer
ETFs
Globale Investments
Pictet Logo
Themenfonds
Alternative Anlagen
Schwellenmärkte
Über unsere Experten
Ob Analysten, Portfoliomanager oder CEOs: Unsere Experten sind Marktprofis aus dem Asset Management, die ihre Einblicke mit Ihnen teilen. Sie liefern klare Markteinschätzungen, fundierte Analysen und berichten darüber, wie sie ihre Strategien taktisch anpassen.
Unternehmen
Mediadaten Karriere Über uns
Themen
Rüstungs-ETFs Heiliger Amumbo Fonds-Vergleich Gold Nachhaltige Geldanlage Versicherungen Denker der Wirtschaft
Services
Magazin Online Newsletter Podcasts Events RSS App Private Banking Kongress
Rechtliches
Impressum Datenschutz AGB Cookie-Einstellungen
DAS INVESTMENT Logo
dasinvestment.com © 1996-2026 Das Investment
Cookie-Einstellungen
DAS INVESTMENT
Neue Artikel verfügbar!
Vertiefen Sie Ihr Fachwissen mit
unseren
neuesten Insights.
Jetzt lesen →
DI+
Kostenlosen Zugang freischalten
Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie sofortigen Zugang zu allen Premium-Inhalten
Ihre ausgewählten Newsletter:
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Bitte wählen Sie mindestens einen Newsletter aus, den Sie abonnieren möchten Bitte bestätigen Sie die Einwilligung, um fortzufahren Bitte E-Mail ausfüllen Bitte wählen Sie Ihre Anrede aus, um fortzufahren Bitte geben Sie Ihren Vornamen ein, um fortzufahren Bitte geben Sie Ihren Nachnamen ein, um fortzufahren Bitte wählen Sie eine Branche aus, um fortzufahren Bitte geben Sie Ihren Passwort ein (mind. 8 Zeichen), um fortzufahren
Unerwarteter Fehler - laden Sie die Seite neu und versuchen Sie es erneut oder starten Sie erneut
✓ Alle Premium-Inhalte ✓ Event-Einladungen ✓ Analyse-Tools
DI+
Registrierung fast abgeschlossen! Abonnement fast abgeschlossen!
Wir haben Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail gesendet.
1
E-Mail-Postfach prüfen

Schauen Sie in Ihr E-Mail-Postfach nach unserer Bestätigungsmail.

2
Spam-Ordner kontrollieren

Falls Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam- oder Junk-Ordner.

3
Link bestätigen

Klicken Sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail, um Ihre Registrierung abzuschließen.

Klicken Sie auf den Bestätigungslink in der E-Mail, um Ihre Anmeldung abzuschließen.

Hinweis: Die Bestätigungsmail sollte innerhalb weniger Minuten bei Ihnen ankommen. Sollten Sie nach 10 Minuten noch keine E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support.
Probleme? Kontaktieren Sie unseren Support
DAS INVESTMENT
Jetzt downloaden
Zum Download scannen
oder
Laden Im App Store
Jetzt Bei Google Play
DAS INVESTMENT
Kurz anmelden, direkt weiterlesen!
Registrierte Leser erhalten kostenlosen Zugriff auf alle Inhalte – inklusive Premium-News.
Jetzt kostenlos registrieren
Sie haben bereits ein Konto?
Hier einloggen
×
Artikel gemerkt Artikel entfernt Artikel erfolgreich entfernt Artikel wiederhergestellt
Der Artikel wurde zu Ihrer Merkliste hinzugefügt. Der Artikel wurde von Ihrer Merkliste entfernt.
Zur Merkliste
Rückgängig
Kaffee und Smartphone
DI Plus
Später lesen, nichts verpassen.
Mit einem kostenlosen Konto können Sie sich unsere Artikel in Ihrer persönlichen Merkliste speichern und jederzeit darauf zugreifen.
oder
Autorisieren Sie sich über LinkedIn in dem gerade geöffneten Tab/Popup.
Ihr LinkedIn-Konto ist uns nicht bekannt.
Um die Autorisierung über LinkedIn zu aktivieren, müssen Sie sich registrieren.
Autorisieren Sie sich über Google in dem gerade geöffneten Tab/Popup.
Ihr Google-Konto ist uns nicht bekannt.
Um die Autorisierung über Google zu aktivieren, müssen Sie sich registrieren.
Bereits registriert? Hier einloggen