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Fintechrat

Stellungnahme zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung

Fintechrat | 08.05.2019
Aktualisiert am 08.12.2020 - 16:13 Uhr
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Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen
Fintechrat des Bundesministeriums der Finanzen Bildquelle: Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Die Bundesregierung entwickelt derzeit ihre Blockchain-Strategie und setzt dazu auch auf die Beratung durch Unternehmen, Verbände und andere Institutionen, um Chancen und Risiken der innovativen Technologie auszuloten.

Weitere relevante Aspekte

Zentraleuropa ist mitunter führend im Bereich Blockchain. Eine erfolgreiche Entwicklung der DLT-Szene lässt sich für Europa, insbesondere im Baltikum, Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein, beobachten. Neben der juristischen Ausgestaltung möglicher Regulierungen sehen wir insbesondere noch einen zweiten, entscheidenden Faktor für eine erfolgreiche Zukunft mit DLT, die Ausbildung.

Große Bedeutung für die Ausbildung. Zukunftsfähige und skalierbare DLT-Innovationen erfordern eine solide Ausbildung im Bereich Informationstechnik, Digitalisierung und Programmierung. Wir empfehlen daher eine umfassende Förderung und Strategie für den Bereich der Ausbildung hinsichtlich DLT im Speziellen aber auch Digitalisierung im Allgemeinen – eingeschränkt auf relevante Berufsfelder, jedoch in allen Altersklassen. Auch anknüpfende Bereiche, die bis heute nur ein Nischendasein fristen, sind hierbei wichtig (z.B. Schnittstelle zwischen Informatik und Recht, Schnittstelle zwischen Informatik und Ingenieurwesen).

Bedeutung der Privatwirtschaft für den Betrieb von DLT-Systemen. Wir halten es aufgrund der hohen Dynamik im Markt jedoch nicht für zielführend, dass sich ein Staat oder die EU als alleiniger Betreiber einer DLT-Infrastruktur positioniert. Die Regulierung der Dienstleister ist enorm wichtig, da am Ende der Markt über Angebot und Nachfrage zukunftsfähige Konzepte definieren wird. Eine Steuerung ist somit nur mittelbar über die Gesetzgebung möglich. Es könnte auch vorteilhaft sein, dass staatliche Behörden Rechenknoten in DLT-Systemen betreiben, um z.B. Echtzeitanalysen zu ermöglichen und Reporting gegenüber des Staates zu automatisieren.

Abgrenzung von DLT-Systemen zu Datenbanken. Blockchain-Systeme zielen, entgegen der durch die Bundesregierung zitierten Expertenmeinung, in keiner Weise auf einen Ersatz von herkömmlichen Datenbanksystemen ab. Stattdessen ergänzen DLT-Systeme idealerweise Datenbanksysteme. Dies sollte die Bundesregierung grundsätzlich bei der Begriffsbestimmung in ihrem Fragebogen und der darauf aufbauenden Blockchain-Strategie klarstellen.

Stromverbrauch von Public Blockchain-Systemen. Ein wesentliches Merkmal und Kritikpunkt von einigen Krypto-Assets ist der enorme Stromverbrauch, der durch den Proof-of-Work (PoW)-Konsensalgorithmus verursacht wird. Dies ist zwar kurzfristig nicht zu verändern, betrifft aber nur Krypto-Assets und auf Public Blockchains mit einem PoW-Konsensalgorithmus emittierte Token oder implementierte Applikationen, und hiervon bei weitem nicht alle Ansätze. Die Bundesregierung sollte im Fragebogen klarstellen, dass DLT- und Blockchain-Systeme grds. auch mit geringem Stromeinsatz betrieben werden können, z.B. wenn Konsensalgorithmen wie z.B. Proof-of-Stake (PoS) zum Einsatz kommen sollten oder der v.a. für kritische Infrastruktur relevante Proof-of-Authority (PoA).

Möglichkeit zum direkten Eingriff des Staates in DLT-Protokolle und Smart Contracts. Für die angestrebte Regulierung möchten wir auch zu Bedenken geben, dass der rechtliche Rahmen nicht zwingend in allen Aspekten aus einer externen Perspektive formuliert werden muss. So ist es gut denkbar, dass der Staat zukünftig seine Regelungen (z.B. im Bereich Besteuerung) direkt in die Protokolle von Blockchain-Systemen implementiert. Dies sollte nicht dogmatisch ausgeschlossen werden. Im Gegenteil muss dies aus Level-Playing-Gründen sogar verpflichtend in den Protokollen implementiert werden, da auch den Banken die Abfuhr der Kapitalsteuer auferlegt wurde (inzwischen sogar transnational via FATCA).

Wahlen als relevantes Anwendungsfeld für die Blockchain. Staatliche Prozesse, wie z.B. Wahlen (unter anderem Bundestagswahl, Landtagswahl, Gemeinderatswahl) und Beschlussfassungen, können ebenfalls tokenisiert abgebildet werden. Dies betrifft neben öffentlichen Wahlen auch Abstimmungen in Unternehmen (z.B. Hauptversammlung, Corporate Actions), Vereinen oder andere Arten der Konsensfindung. Abstimmungen können durch den Einsatz der Technologie kaum manipuliert werden, womit Fälschungen von Wahlen praktisch ausgeschlossen werden. Durch entsprechende technische DLT-Protokolle können Medien, Initiativen und weitere Wahlbeteiligte den Entscheidungsprozess in allen Details nachvollziehen. Zudem könnte das Wahlergebnis korrekt und ad-hoc berechnet werden – bei gleichzeitiger enormer Reduktion von Administrations- und Organisationsaufwand. Mithin sollte die Bundesregierung diesen Themenkomplex für ihre Blockchain-Strategie prüfen. Für gleichzeitig anonyme Wahlen, die trotzdem vom Wähler nachvollziehbar sind, gibt es aber auch unabhängig von der Blockchain bereits erwähnenswerte Konzepte.

Schlussfolgerungen

Technologieneutrale Regulierung. Es sollte keine “Lex Blockchain” geben, wie bereits das Eckpunktepapier konstatiert. Die Gesetze sollen Anforderungen technologieneutral regeln. Der Hinderungsgrund für technische Weiterentwicklungen (auch für Blockchain) liegt meist darin, dass die Techniken “Papier, Unterschrift und Ausweis” für die Anforderungen an Besitz, Willenserklärung und Identifikation vorausgesetzt werden. Besonders für die Blockchain sind die Anforderungen an Zuverlässigkeit des Systems und an Eingriffsmöglichkeiten durch den Regulator technologieneutral zu fassen.

Berücksichtigung der Dynamik. Gerade hier zeigt sich aber auch, wie jung die Blockchain-Technologie ist und welch rasanter Weiterentwicklung diese derzeit unterliegt. Mittlerweile gibt es nicht mehr “die” Blockchain oder “die eine” Blockchain-Technologie. Unter dem Sammelbegriff werden recht verschiedene Betreibermodelle (Public versus Private) und ganz unterschiedliche Konzepte (von Proof-of-Work-Consensus-Blockchains über "Blockchain inspired" Tools wie R3 Corda o.ä. bis zu neueren Distributed-Ledger-Technologien u.a. auf Basis von "Directed Acyclic Graphs") subsumiert. Da vor dem Hintergrund der Entwicklung eine rechtsverbindliche Definition von "Blockchain" nicht möglich ist, sollte eine Regulierung bzw. Gesetzgebung immer Neutralität gegenüber allen in einem Anwendungskontext einsetzbaren Technologien aufweisen.

Neue Forschungsprojekte und ausreichend Budget. Es wäre unseres Erachtens deswegen äußerst vorteilhaft, Forschungsprojekte in Deutschland oder der EU zu starten, in denen u.a. analysiert wird, wie eine Blockchain regulationskonform ausgestaltet werden kann. Dies ist bislang nicht im Fokus der technischen Entwicklung. Während Banken mehr als die Hälfte Ihres IT-Budgets in regulatorische Anpassungen investieren, ist hier in Hinblick auf die Blockchain vermutlich erst wenig investiert worden. Im Zuge des Projektes wäre dann auch erkennbar, wo die Technologie der Regulatorik entgegenkommen kann und wo umgekehrt die regulatorischen Anforderungen an die neue Technologie angepasst werden müssen, weil die Anforderungen hier zu spezifisch formuliert sind. Relevante konkrete Fragestellungen würden z.B. auch die Qualitätsparameter und Sicherheitsniveaus von Blockchain-Systemen oder die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Blockchain-Systemen betreffen. Beachtenswert sind hierbei auch die Studien zur Blockchain-Technologie, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik derzeit durchführt.

Enormes Potenzial mit signifikantem Risiko. Das gesamte technische Ökosystem rund um DLT und Blockchain zeichnet sich durch eine hohe Modularität und Flexibilität in Hinblick auf die Tokenisierung aus. Daher fällt es schwer, alle möglichen Auswirkungen auf Basis des heutigen Wissens abzuschätzen. Gleichwohl kann eine effiziente und zukunftsorientierte, notwendigerweise internationale, Gesetzgebung dazu führen, dass die Innovationskraft maßgeblich gestärkt wird. Die digitale Abbildung von Rechten und Identitäten kann, verbunden mit einer modularen Gesetzgebung, zahlreiche positive Anwendungen in verschiedenen Bereichen unserer Volkswirtschaft finden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass nicht einfach eine Digitalisierung und Computerisierung der Urkunde stattfindet, denn die digitalen Systeme weisen gänzlich andere Eigenschaften auf: identische Kopien bereiten Schwierigkeiten, gerade Public Blockchains sind dezentrale, transnationale Infrastrukturen, die sich einem gerichtlichen Zugriff entziehen, codierte Verträge werden im Zweifel von der Maschine anders interpretiert als vom Menschen intendiert, können kaum korrigiert werden (trotz etwaigem Gerichtsbeschluss) und Datenschutz ist nur auf Umwegen erreichbar, die die ursprüngliche Intention des Systems fraglich machen. Zehn Jahre sind seit Erscheinen des Bitcoin, der ersten Anwendung der Blockchain-Technologie, vergangen. Eine Befassung des Gesetzgebers ist überfällig, um die Potenziale bestimmen zu können. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung enorme Sorgfalt und Korrekturmöglichkeit, da die Technologie hier sehr grundsätzlich mit dem bestehenden System der nationalen rechtsstaatlichen Regelungen auseinander geht.

Dem Fintechrat gehören an: André M. Bajorat, Figo; Chris Bartz, Elinvar; Andreas Bittner, Solarisbank; Alexander Boldyreff, Teambank; Marcus Börner, Optiopay; Carolin Gabor, Finleap; Tamaz Georgadze, Raisin; Christian Grobe, Billie; Nikolas Guggenberger, Universität Münster; Jens Hachmeister, Deutsche Börse; Jens Jennissen, Fairr.de; Christoph Jentzsch, Slock.it; Arnulf Keese, Deutsche Kreditbank; Karl-Heinz Kern, GFT Technologies; Christine Kiefer, Ride Nominee und Fintech Ladies; Robert Kilian, N26; Andreas Krautscheid, Bundesverband deutscher Banken; Iris Kremers, Talanx Deutschland; Andreas Martin, Bundesverband der Dt. Volks- und Raiffeisenbanken; Julie Maupin, Iota Foundation; Markus Pertlwieser, Deutsche Bank; Daniel Pölchau, Allianz Deutschland; Salome Preiswerk, Whitebox; Philipp Sandner, Frankfurt School of Finance & Management; Joachim Schmalzl, Deutscher Sparkassen- und Giroverband; Marie Louise Seelig, Acatus; Tim Sievers, Deposit Solutions; Stefan Teis, Brainbot Technologies; Miriam Wohlfarth, Ratepay  

Börsenexperte Robert Halver
„Gold gehört in den Tresor“
Von Robert Halver
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