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FinVermV: Änderungsvorschlag erspart 18.000 Beratern die Sachkundeprüfung

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Die Länderkammer wird am Freitag kommender Woche über die Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) beraten. Die drei Bundesratsausschüsse für Verbraucherschutz, Finanzen und Wirtschaft empfehlen weitreichende Änderungen der geplanten Verordnung. Eine davon könnte das Leben von mehr als 18.000 Vermittlern erleichtern.

Dabei geht es um eine Übergangsregelung, die den Abschluss „Bausparen und Investment“ betrifft. Wer bis zum 1. November 2012 diesen Abschluss beim Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) oder der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) ablegt, soll nach Ansicht der Ausschüsse von einer nachträglichen Sachkundeprüfung für den Investmentfondsteil befreit werden.

Die freiwillige Prüfung „Bausparen und Investment“ werde überwiegend von Maklern abgelegt, die neben Versicherungen in kleinem Umfang auch Anteile an Investmentfonds vermittelten und bereits eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO oder § 34e Absatz 1 GewO besäßen oder zumindest den Sachkundenachweis nach § 34d Absatz 2 Nummer 4 GewO erworben hätten, begründen die Ausschüsse. Die Übergangsregelung erspare den Beratern den Aufwand einer erneuten Prüfung und entlaste die für Sachkundeprüfungen zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK).

Nach Angaben der Ausschüsse haben bislang 18.000 Vermittler die Prüfung „Bausparen und Investment“ erfolgreich abgelegt. Insgesamt nahmen 20.000 Finanzberater bundesweit an der Prüfung teil.
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