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Flexibilität versus Sicherheit Darum haben sich Honorarberater für oder gegen den § 34h entschieden

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
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Pro 34 f

Beide Modelle können unabhängige Finanzberatung bieten

Holger Scheve: „Beide Zulassungsmodelle können eine unabhängige Finanzberatung bieten. Unerlässlich ist aber das absolute Transparenzgebot: Wer alles offenlegt, macht Entscheidungsprozesse transparent, zeigt mögliche Abhängigkeiten und schafft die Voraussetzung, ausschließlich den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu beraten. 

Honorarberatung steuerlich benachteiligt

Holger Scheve: "Steuerlich ist die Honorarberatung zudem erheblich benachteiligt: Umsatzsteuer auf Honorare muss erhoben werden, auf Provisionen aber nicht".

Keine aktive Entscheidung 

Stefan Adam: Ich habe mich nicht gegen 34h entschieden, sondern nur noch nicht dafür. Im Grunde bin ich vom Modell der Honorarberatung überzeugt, praktiziere dies auch seit 2011 mit dem 34f", ergänzt 

Keine faktischen Vorteile des 34h

Alexander Marx: „Ich kann keine faktischen Vorteile des 34h erkennen. Und der Begriffsschutz ist in der Praxis irrelevant, weil die Begriffe eh keiner kennt und „Honoraranlagenberater" noch dazu ein Wortungetüm ist“

Flexibilität

Holger Scheve: "Wer auf Begriffe wie Honorar-Finanzanlagenberater oder Honorar-Anlageberater keinen Wert legt, ist mit der Erlaubnis nach §34f GewO bestens aufgestellt und zudem viel flexibler".

Wortungetüm „Honorar-Finanzanlagenberater"

Marc Keizl: Wer versteht das Wortungetüm „Honorar-Finanzanlagenberater“? Wer kann es unterscheiden zu „Honorar-Anlageberater“ und zu jeglichem anderen Begriff? Ist das wirklich wichtig für die Kunden? Wir denken, dass die Politik sich selbst ein Denkmal setzen wollte  - „Wir haben was getan“ – dies aber nicht voll im Kundeninteresse umgesetzt hat." 

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