LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten
ANZEIGE

Flossbach von Storch zu Italiens Finanzen Retter in Not

Die EU hat den italienischen Haushaltsentwurf abgelehnt. Das Land will neue Schulden in Höhe von 2,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) machen. Dreimal so viel, wie von der EU verlangt. Die italienische Regierung hat nun Zeit nachzubessern. Dass sie das tatsächlich tut, erscheint derzeit nicht unbedingt wahrscheinlich. Ohnehin stellt das Bündnis aus Lega und 5-Sterne-Bewegung die Eurozone auf eine harte Probe. Lassen sich so unterschiedliche Volkswirtschaften, wie sie dem Euro angehören, tatsächlich in einer Währungsgemeinschaft zusammenfassen? Nein, unseres Erachtens nicht.

Italiens Regierung ist wie ein Brandbeschleuniger

Der Euro funktioniert nur bei schönem Wetter – und nicht, wenn es regnet und stürmt. Die Gründerväter hatten seinerzeit schlicht versäumt, die wirtschaftspolitischen Grundlagen zu schaffen, die es für eine gemeinsame Währung braucht. So ist der Euro eine gutgemeinte politische Idee, deren hehres Ziel, dauerhaft für Frieden und Wohlstand innerhalb Europas zu sorgen, sich zunehmend ins Gegenteil verkehrt. Die neue, radikale Regierung in Rom könnte unseres Erachtens zu einem „Brandbeschleuniger“ für die Gemeinschaftswährung werden.

Die EZB muss tun, was sie eigentlich gar nicht tun darf

Der Europäischen Zentralbank (EZB) um Notenbank-Chef Mario Draghi kommt dabei eine besondere Rolle zu, die sie qua Amtes eigentlich gar nicht haben dürfte – die des Staatsfinanzierers. Denn ganz gleich, wie der Streit um den italienischen Haushalt ausgeht: Es stellt sich die Frage nach der langfristigen Finanzierbarkeit der italienischen Staatschulden – die mittlerweile auf 2,3 Billionen Euro angewachsen sind.

Der Zins in der Eurozone bleibt niedrig – weil er es muss

Eine solche Summe lässt sich, gemessen an der Wirtschaftskraft Italiens, nur finanzieren, wenn der Zins in der Eurozone dauerhaft sehr niedrig bleibt. Anders ausgedrückt: Für Italien ist der niedrige Zins schlicht überlebensnotwendig. Und nicht nur für Italien, sondern auch für die Eurozone in ihrer jetzigen Zusammensetzung.

Der Retter in der Not ist in Not

Die EZB versucht zwar, ihre Geldpolitik zu normalisieren – ab 2019 will sie keine zusätzlichen Anleihen mehr kaufen. Weil die Käufer für italienische Staatsanleihen nicht gerade Schlange stehen dürften, um das frei werdende Anleiheangebot zu übernehmen, bleibt letztlich aber nur die EZB als Retter übrig. Ein Retter in Not, denn aus dieser Nummer kommt die Zentralbank unseres Erachtens nicht wieder heraus. Entweder Zinswende oder Italien – beides zusammen geht unserer Auffassung nach nicht.

Die EZB wird sich womöglich zieren – aber nicht allzu lange

Um die italienische Regierung in die Pflicht zu nehmen – zumindest ein bisschen –, könnte sich die EZB diesmal jedoch Zeit lassen mit den Hilfen. Womöglich müssen die Risikoprämien für italienische Staatsanleihen noch deutlicher steigen, ehe Mario Draghi eingreift. Ob der Druck der Kapitalmärkte im Zweifel ausreichen würde, die italienische Regierung zu bewegen, eine weniger großzügige Haushaltspolitik zu betreiben, bleibt abzuwarten.

Das könnte Sie auch interessieren:

RECHTLICHER HINWEIS

Diese Veröffentlichung dient unter anderem als Werbemitteilung.

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen von Flossbach von Storch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Zukunftserwartung von Flossbach von Storch wider, können aber erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der Wert jedes Investments kann sinken oder steigen und Sie erhalten möglicherweise nicht den investierten Geldbetrag zurück.

Mit dieser Veröffentlichung wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet. Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Sie ersetzen unter anderem  keine individuelle Anlageberatung.

Diese Veröffentlichung unterliegt urheber-, marken- und gewerblichen Schutzrechten. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online-Zugänglichmachung (Übernahme in andere Webseite) der Veröffentlichung  ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Flossbach von Storch zulässig.

Angaben zu historischen Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

© 2018 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Hinweis: Diese News ist eine Mitteilung des Unternehmens und wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.