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Neue Regeln ab dem 2. August FNG mit frischem Leitfaden für ESG-Abfrage

Kunden in der Finanzberatung
Kunden in der Finanzberatung: Ab dem 2. August soll das Thema Nachhaltigkeit verpflichtender Bestandteil von Beratungsgesprächen sein. | Foto: Pexels / Kindel Media

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) hat seine Anleitung für die Abfrage von Nachhaltigkeits-Vorlieben in Kundengesprächen neu aufgelegt. Gemeinsam mit dem Verein Deutsches Netzwerk für Wirtschaftsethik (DNWE) ist ein sechs Seiten schlanker Leitfaden entstanden. Er soll Finanz- und Versicherungsvertriebler durch diesen Teil zukünftiger Beratungsgespräche führen – und die Materie auf ein alltagstaugliches Niveau herunterbrechen.

Hintergrund: Ab dem 2. August sollen Berater ihre Kunden verpflichtend auch nach deren Nachhaltigkeitsvorlieben fragen, wenn sie ihnen Produkte vermitteln oder zu ihnen beraten. Das schreibt die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II vor.

Der europäische Regulator macht es dem Vertrieb allerdings nicht einfach: Denn zusammen mit der Frage nach den ESG-Präferenzen bei der Geldanlage (ESG = ökologisch, sozial, gute Unternehmensführung) werden die Finanzprofis ihren Kunden dann auch die sperrigen Konzepte von Nachhaltigkeit erklären müssen, die auf europäischer Ebene gelten. Dort ist festgehalten, dass Kunden nachhaltig gemäß der europäischen Taxonomie oder nachhaltig gemäß der europäischen Offenlegungsverordnung anlegen können – oder dass sie negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrem Investmentprozess berücksichtigen können. Darüber hinaus sollen Berater mit ihren Kunden auch den konkreten Anteil von Investments gemäß den drei Nachhaltigkeits-Arten festlegen.           

Die neue Verpflichtung wird in der Branche auch als Last empfunden: Denn es fehlen viele Detailregeln. Die Taxonomie-Verordnung etwa, die nachhaltige Geschäftsfelder definiert, ist erst zum Teil ausgestaltet. Zu bestimmten Nachhaltigkeitsvorlieben existieren noch kaum Produkte.

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Der Anleitungsbogen des FNG ist die zweite Version eines Dokuments, das der Verein 2020 – zwei Jahre vor der Abfragepflicht – vorgestellt hat. In klarer Sprache und garniert mit Beispielen werden hier die sperrigen EU-Regeln auf den Beratungsalltag heruntergebrochen. Zum eigentlichen Leitfaden hat das FNG auch ein Begleitdokument erstellt. Dieses erklärt Begriffe und verweist auf weitere Informationsquellen.

Hier geht es zum Leitfaden von FNG und DNWE (6 Seiten) >>

Hier geht es zum Begleitdokument (8 Seiten) >>

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