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Förderung 2018 Wohn-Riestern aufgewertet

Von in ImmobilienLesedauer: 2 Minuten
Robert Annabrunner, Bereichsleiter Drittvertrieb der DSL Bank.
Robert Annabrunner, Bereichsleiter Drittvertrieb der DSL Bank. | Foto: DSL Bank

Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Ab 2018 steigt die Grundzulage. Statt 154 Euro gibt es dann bis zu 175 Euro jährlich vom Staat. Sie können die Zulagen quasi als zusätzliche Tilgungsrate mit in die Baufinanzierung einfließen lassen. Die Förderung wirkt dabei wie ein Tilgungsturbo. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Zulagen und Steuervorteilen. Neben der Grundzulage gibt es für jedes vor 2008 geborene Kind zusätzlich maximal 185 Euro im Jahr, für jedes später geborene sogar bis zu 300 Euro jährlich. Im Falle einer Familie mit zwei Kindern können also in 20 Jahren rund 16.000 Euro Fördergeld bezogen werden.

Früher Start lohnt sich

Je früher man mit dem Riestern beginnt, desto besser: Für Sparer unter 25 Jahren gibt es bei Abschluss eines Riester-Vertrags einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Wer die maximale Förderung erhalten will, muss inklusive Zulagen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens auf das Riester-Konto einzahlen.

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Bis zu 2.100 Euro pro Jahr an Einzahlungen und Tilgungen lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Auch für Besserverdiener lohnt sich Wohn-Riester. Die eingezahlten Beiträge können zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Faustregel: Die Förderquote ist in der Regel immer mindestens so hoch wie der persönliche Steuersatz.

Und es gibt eine zweite Möglichkeit, die eigenen vier Wände mithilfe der Riester-Förderung zu finanzieren: Die DSL Bank ist der einzige deutsche Produktanbieter, der Wohn-Riester-Darlehen zur Baufinanzierung im Portfolio hat. Diese bieten sich für alle Förderberechtigten an, die innerhalb der nächsten zwölf Monate ein Eigenheim erwerben möchten. Bauherren oder Käufer finanzieren einen Teil oder die komplette Höhe des Anschaffungspreises über ein Riester-Darlehen. In den darauffolgenden Jahren führt man den Wohn-Riester-Kredit durch eigene Beiträge und die Riester-Zulagen zurück.

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