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Chefökonom von Vanguard Europa Folgen des Brexit – das sind die Baustellen

Fähre, die das französische Calais mit dem britischen Dover verbindet
Fähre, die das französische Calais mit dem britischen Dover verbindet: Trotz des Handelsabkommens bleiben viele Fragen in der Beziehung Großbritanniens zur EU offen. | Foto: imago images / PanoramiC
Peter Westaway, Foto: Vanguard

Viereinhalb Jahre nach dem Votum Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen, wurde am 24. Dezember 2020 ein Post-Brexit-Handelsabkommen vereinbart. Es leitet eine neue Phase nach mehr als 40 Jahren EU-Mitgliedschaft ein. Wie erwartet, handelt es sich um ein schlankes, auf die wesentlichen Grundzüge reduziertes Freihandelsabkommen. Zwar bietet es eine rechtliche Ausgangsbasis, hält jedoch wenig für den Dienstleistungssektor und insbesondere die Finanzdienstleistungsbranche bereit. Obwohl das Abkommen die Zollfreiheit im Warenverkehr und ein Verbot von Handelsein- und Ausfuhrquoten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich enthält, ist mit erheblichen nicht-tariflichen Handelshemmnissen zu rechnen. Dazu zählen Ein- und Ausfuhrformalitäten sowie obligatorische Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelexporte.

EU-Passporting bei Dienstleistungen passé

Darüber hinaus wird die Freizügigkeit von Personen eingeschränkt: Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist ein gültiges Visum erforderlich. Entscheidend ist hier, dass das Abkommen wenig Regelungen für den Dienstleistungssektor enthält. Britische Anbieter haben keinen automatischen Zugang mehr zum gesamten EU-Binnenmarkt: Nach dem Brexit profitieren sie nicht mehr vom sogenannten EU-Passporting, das ihnen erlaubte, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Zudem gibt es keine automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen mehr (siehe Abbildung).

Nach dem Brexit: Was bedeutet das Handelsabkommen?

Alle Grafiken: Vanguard

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Allerdings wurden im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen Maßnahmen vereinbart, die beide Seiten dazu verpflichten, gemeinsame Standards bei Arbeitnehmerrechten sowie Sozial- und Umweltvorschriften einzuhalten. Wichtig ist aber, dass diese Standards nicht völlig identisch sein müssen: Das Vereinigte Königreich muss nicht dem EU-Recht folgen und ist nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterworfen. Für den Fall von Verstößen gegen das Abkommen wurden eine unabhängige Wettbewerbsbehörde und ein Schlichtungsmechanismus eingerichtet.

Was sind die nächsten Schritte? Das Abkommen hat im Vorfeld der erwarteten Abstimmung im Europäischen Parlament die vorläufige Zustimmung der EU erhalten. Das britische Parlament hat dem Post-Brexit-Handelsabkommen bereits zugestimmt. Nun geht es darum, Regeln für bislang nicht oder nicht vollständig erfasste Sachverhalte zu entwickeln. Das betrifft vor allem auch den Finanzdienstleistungssektor.

Unvermeidlicher Kostenanstieg und strukturelle Veränderungen in der EU-Finanzlandschaft

Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU werden schlechter dastehen als bei einem Verbleib Großbritanniens in der EU. Auch wenn die Auswirkungen des Brexit im Vereinigten Königreich größer sein werden als im Euroraum, kann es auch dort zu kurzfristigen Störungen kommen, während sich die Unternehmen an die neuen Zollverfahren anpassen. Durch Zollerklärungen und -kontrollen sind Verzögerungen an Häfen und Grenzübergängen und ein damit verbundener Kostenanstieg unvermeidlich. Im ersten Quartal 2021 ist ein leichter Rückgang des Wachstums zu erwarten und fürs Gesamtjahr ein Wachstum von etwa 4,5 Prozent.

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