Im Jahr 2021 Fonds-Ombudsstelle – darüber beschwerten sich Verbraucher

Die Ombudsstelle für Investmentfonds registrierte im vergangenen Jahr 83 Beschwerden von Verbrauchern. Das waren etwa so viele wie im Vorjahr: 2020 waren 81 Beschwerden eingegangen.
Rund jeder vierte Fall (27 Prozent) war eine allgemeine Anfrage, Verbraucher erkundigten sich beispielsweise allgemein zu Kapitalanlage- und Altersvorsorgeprodukten. 6 Prozent der Fälle betrafen Themen, für die die Ombudsstelle nicht zuständig ist: Es ging entweder gar nicht um Fondsgeschäft, oder die Anfragenden suchten vielmehr eine Anlage- oder Rechtsberatung.
68 Prozent der Fälle gelangten mit der Schlichtungsstelle allerdings auch an die richtige Adresse. Am häufigsten ging es in diesen Fällen um die fondsgebundenen Altersvorsorge, wie Riester-Verträge.
Darüber beschwerten sich Verbraucher bei der Ombudsstelle

Bei den Beschwerden zum klassischen Fondsgeschäft monierten Verbraucher etwa, dass Fondsmanager vermeintlich zu schleppend Geld investierten und auf die geparkten Kassenbestände Negativzinsen zahlen mussten. Teils forderten sie Schadensersatz, teils wollten sie ihre Fondsanlage rückabwickeln. In allen Fällen konnten die Ombudsleute kein pflichtwidriges Handeln der Fondsgesellschaften feststellen.
In fünf Fällen ging es auch um den Fondsvertrieb: Verbraucher kritisierten, dass sie vor dem Erwerb geschlossener Fondsanteile falsch beraten worden seien. Auch in diesen Fällen konnte die Ombudsstelle kein Fehlverhalten des Vertriebs feststellen.
Insgesamt habe man knapp die Hälfte aller Eingaben (48 Prozent) einvernehmlich beilegen können, betont man bei der Ombudsstelle. Dabei konnten zu 41 Prozent die Verbraucher den Streitfall im eigenen Sinne lösen.
So gingen die Beschwerdeverfahren aus

Ein durchschnittliches Schlichtungsverfahren dauerte laut dem Bericht 112 Tage, gerechnet vom ersten Verbraucherkontakt bis zum Abschluss des Verfahrens. Die kürzesten Verfahren benötigten weniger als einen Monat (sechs Fälle), vereinzelte Verfahren (vier Fälle) zogen sich auch mehr als sechs Monate hin.
Die vergleichsweise niedrige Anzahl von Beschwerden „zeugt in diesem Bereich je-
doch weiterhin von einem regulatorisch gut aufgestellten Umfeld für Fondsanleger“, findet man bei der Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich. Sie kümmert sich um Streitfragen zu Fonds und Finanzdienstleistungen nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Ombudsstelle hat den Auftrag, als neutrale Instanz Beschwerden fachkundig und schnell zu prüfen. Die Leistung ist für Verbraucher kostenlos.
Eingerichtet wurde die Stelle 2011 auf Initiative des deutschen Fondsverbands BVI, der gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auch den Fondsombudsmann bestellt. In dieser Position ist seit 2011 Wolfgang Arenhövel tätig.