KVG:
Waystone Management Company (IE) Limited
ISIN:
Die ISIN ist eine weltweit eindeutige zwölfstellige Kennzeichnung eines Wertpapiers. Die ersten zwei Zeichen der ISIN geben Aufschluss über dessen Herkunftsland.
IE00BQXX3F31
WKN:
Die Identifikation eines Wertpapiers erfolgte in Deutschland früher ausschließlich über die WKN. Zwischenzeitlich wurde sie auf internationaler Ebene durch die ISIN ersetzt.
A14RXR
FWW FundStars®
FWW vergibt für in Deutschland registrierte Publikumsfonds monatlich aktualisiert bis zu fünf Sterne (FWW Fund Stars). Die Auszeichnung erfolgt in jedem Sektor, in dem mindestens fünf Fonds eine Wertentwicklung von drei Jahren oder länger aufweisen.
Die FWW Fund Stars basieren auf der risikoadjustierten Performance (RAP): Diese Kennzahl gibt die auf die Volatilität der Benchmark normierte Performance des Fonds an. Grundlage der RAP eines Fonds bilden über drei Jahre berechnete Vergleichsportfolios, deren Risiko mit dem des Marktindex übereinstimmt. Darüber hinaus zieht FWW auch die Entwicklung der Fonds über zwölf Monate und - wenn vorhanden - über fünf Jahre heran, um sowohl nachhaltige als auch aktuelle Entwicklungen zusätzlich in die Beurteilung einfließen zu lassen.
Die Fonds im oberen Fünftel eines Sektors bekommen fünf Sterne, die Fonds der nächstfolgenden Fünftel jeweils einen Stern weniger.
Die FWW Fund Stars beurteilen somit die historische Leistung des Fondsmanagements nach Abzug aller dem Fondsvermögen belasteten Kosten. Alle Anteilklassen eines Sondervermögens werden dabei zusammengefasst und erhalten eine gemeinsame Auszeichnung. Sämtliche Berechnungen erfolgen auf Euro-Basis.
Nachhaltigkeit (SFDR):
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist die auch in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für die "Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor", oft kurz EU Offenlegungsverordnung oder Offenlegungs-VO genannt. Die Verordnung verpflichtet Finanzdienstleister seit März 2021 stufenweise zur Veröffentlichung von Informationen z.B. zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Anlageentscheidungen und negativen oder positiven Auswirkungen der Anlage auf ökologische und soziale Aspekte (vgl. ESG).
Ziel der Vorschrift ist es, durch Transparenz und einheitliche Standards Anlegern die Auswahl nachhaltiger Produkte zu erleichtern und sog. Greenwashing bei Finanzprodukten zu verhindern.
Artikel 6: Herkömmliche Fonds ohne Nachhaltigkeitsmerkmale, jedoch transparent bezüglich der Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsprozess. Es ist erforderlich, klar darzulegen, ob und in welchem Umfang diese Risiken berücksichtigt werden. Falls sie nicht einbezogen werden, bedarf es einer expliziten Erwähnung und Begründung.
Artikel 8: Fonds mit ESG-Merkmalen ("hellgrüne" Fonds) berücksichtigen ökologische und/oder soziale Kriterien systematisch bei ihren Investitionsentscheidungen. Zum Beispiel können bestimmte Branchen ausgeschlossen sein. Die Fonds müssen ihre ESG-Strategie offenlegen und regelmässig dazu berichten.
Artikel 9: Impact-Fonds ("dunkelgrüne" Fonds) streben konkrete Nachhaltigkeitsziele an, zum Beispiel die Reduktion von CO2-Emissionen oder Schaffung humaner Arbeitsbedingungen. Sie berichten transparent über ihre ESG-Strategie und die messbare Wirkung ihrer Investments bezüglich ökologischer und sozialer Ziele.
ESG-Fonds nach Artikel 8 SFDR
ISS ESG Fund Rating:
Die Climetrics Bewertungsskala von 1 bis 5 Blättern bietet Investoren eine
ganzheitliche Einschätzung der Klimarisiken und -chancen eines Fonds. Damit unterstützt das Klimarating für Fonds Anleger bei der Identifikation
von Produkten, die für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft gut aufgestellt sind.