Fondskonzept-Vorstand Martin Eberhard „Die neue FinVermV hat durchaus positive Seiten“
Die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sollten Makler nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance auffassen. Sie sollten die zehn Monate Übergangsfrist, die der Gesetzgeber einräumt, zum Anlass nehmen, das eigene Geschäftsmodell auf Vordermann zu bringen, rät Martin Eberhard, Vorstand Marketing und Vertrieb beim Maklerpool Fondskonzept.
Im Zuge der neuen Regulatorik lasse sich etwa die Digitalisierung in Maklerunternehmen vertiefen. Prozessabläufe und Strukturen könnten effizienter gestaltet werden – und zwar ganz unabhängig von der Aussicht, dass die FinVermV selbst voraussichtlich bald schon wieder obsolet wird, weil ihre Bestimmungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgehen sollen.
Auch könnten Makler ihren Kunden gegenüber damit werben, dass sie unter den neuen Regeln noch unabhängiger arbeiteten, so Eberhard. Immerhin kümmere sich die Verordnung unter anderem darum, Interessenkonflikte bei der Maklervergütung zu vermeiden – und unvermeidbare Konflikte den Kunden gegenüber offenzulegen.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Insofern rät Eberhard zu einem positiven Blick auf die Dinge: „Unabhängigkeit in der Beratung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Finanzmaklern und kann mit der FinVermV gegenüber den Kunden offensiv ausgespielt werden.“
Die überarbeitete FinVermV hat am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Die Verordnung überträgt die europäische Richtlinie Mifid II auf die milder regulierten Finanzvermittler nach Gewerbeordnung. Trotz einiger Zugeständnisse kritisieren viele Branchenvertreter die neuen Regeln als erdrückend für das Vermittlersegment - allem voran die strengen Bestimmungen zur verpflichtenden Telefonaufzeichnung („Taping“).