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Fondspolicen mit Garantien profitieren von der der Zinswende

In ihrer Studie zu Überschussbeteiligungen und Garantien deutscher Lebensversicherer hat die Kölner Rating-Agentur Assekurata zum zweiten Mal auch das Angebot an sogenannten Fondspolicen untersucht. Dafür wurde allerdings nur ein recht kleiner Marktausschnitt von 20 fondsgebundenen Rentenversicherungen beleuchtet, die zugleich eine Kapitalgarantie aufweisen.
Untersuchung von hybriden Fondspolicen
Die untersuchten Tarife sind laut Assekurata hybrid konzipiert. Das bedeutet, dass je nach Produktkonstruktion und Marktlage die Kundengelder in verschiedene Anlageinstrumente fließen. Einer dieser Anlagetöpfe ist dabei stets das Sicherungsvermögen des Lebensversicherers, das die vereinbarte Garantie in variabler Höhe absichert. „Durch die Bindung an den Deckungsstock werden dem Kunden Garantien zugesichert, während die Fondsanlage die Chance auf eine Überrendite ermöglicht“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur.
Was die aktuellen Überschussdeklarationen angeht, ist für 2024 eine positive Entwicklung festzustellen. So liegt die laufende Verzinsung in der Ansparphase im Durchschnitt bei 2,34 Prozent und damit höher als im Vorjahr (2,10 Prozent). Im größengewichteten Mittel liegt die Deklaration aktuell bei 2,59 Prozent (Vorjahr: 2,37 Prozent).

„Da das angesparte Kapital im Rentenalter meistens vollständig im Sicherungsvermögen des Anbieters angelegt wird, schauen wir uns bei den Überschusssätzen auch die Auszahlungsphase näher an“, ergänzt Heermann. Hier ist die laufende Verzinsung im Schnitt sogar auf 2,46 Prozent
(größengewichtet: 2,86 Prozent) gestiegen. Sie reicht den Studienautoren zufolge damit an das Niveau von klassischen Lebensversicherungsverträgen heran.

Breites Angebot an Fonds
Das Angebot der Fondsanlagen am Markt hat gegenüber dem Vorjahr weiter zugenommen und wird von Assekurata als vielfältig eingestuft. Bei den untersuchten Produkten können Kunden aus durchschnittlich 83 (Vorjahr: 75) Fonds die für sie passenden auswählen. Bei sechs Tarifen haben Sparer sogar die Wahl zwischen mehr als 100 Fonds. Alle Versicherer bieten zudem Fonds an, die eine Anlage unter Nachhaltigkeitsaspekten ermöglichen. Die meisten dieser Fonds sind nach Artikel 8 der Transparenzverordnung kategorisiert, einige auch nach den noch strengeren Kriterien des Artikel 9. Daneben entfällt gut ein Viertel des Fondsangebots auf passive Investments (ETFs).

Gemanagte Konzepte erleichtern die Auswahl
Neben der freien Fondsanlage stellen 16 Tarife auch gemanagte Varianten beziehungsweise Portfolios bereit. „Solche Anlagekonzepte sind in der Regel nicht öffentlich handelbar und speziell für die Versicherungspolice konzipiert“, so Heermann. „Sie nehmen einem Kunden die Auswahlentscheidung ab, da dieser auf Grundlage seiner Risikobereitschaft nur noch die generelle Anlagerichtung vorgeben muss.“ Laut der Assekurata-Studie gibt es auch hierfür Nachhaltigkeitsmerkmale und ETF-Strategien, wenn auch nicht so ausgeprägt wie bei den freien Fonds.
Große Spannbreite bei möglichen Ablaufleistungen
Angesichts der ungewissen Performance der Fondsanlage verwenden Versicherer in ihren Angeboten unverbindliche Hochrechnungen, so die Rating-Agentur. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen, hat Assekurata nach eigener Aussage in der Studie konkrete Berechnungsparameter festgelegt. Trotz eines einheitlich vorgegebenen Hochrechnungszinses liegt die mögliche monatliche Rente bei den Verträgen weit auseinander. Sie fällt beim leistungsstärksten Tarif etwa doppelt so hoch aus wie beim schwächsten. Gleiches gilt für das Gesamtkapital zu Rentenbeginn.
Kickbacks unauffällig, aber weiterhin intransparent
Eine wichtige Rolle beim Preis-Leistungs-Verhältnis von Fondspolicen spielen die Rückvergütungen der Fondsgesellschaften, die sogenannten Kickbacks. Hierdurch können sich die Fondskosten erhöhen, sie bleiben jedoch für den Verbraucher üblicherweise im Verborgenen, so die Analyse. Zuletzt richtete die Aufsichtsbehörde Bafin ein verstärktes Augenmerk auf die Kickbacks. Mit der Generali verpflichtete sich erstmals ein Anbieter zur Rückzahlung von Kundengeldern.
Laut der Assekurata-Studie liegt die Spannbreite der durchschnittlichen Rückvergütung bei den untersuchten Tarifen zwischen 0,00 und 0,52 Prozent. Um den Kosteneffekt zu nivellieren, würden einige Anbieter die Rückvergütungen dann vollständig an ihre Kunden weitergeben. „Eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten konnten wir anhand der Studiendaten nicht feststellen“, sagt Heermann. Allerdings sei nur gut die Hälfte der Studienteilnehmer bereit gewesen, konkrete Angaben zur Höhe der Kickbacks zu machen, sodass es bei diesem Thema weiterhin an Transparenz und Auskunftsbereitschaft in der Branche mangele.