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BVI-Studie zur Altersvorsorge Welche Vorteile Fondsrenten gegenüber Leibrenten haben

Von in Politik & GesellschaftLesedauer: 3 Minuten
Ein älterer Mann und eine ältere Frau gehen einen Weg entlang, der von Bäumen gesäumt ist. Beide nutzen Walking-Stöcke.
Damit auch im Alter genug Geld zur Verfügung steht, um seinen Lebensstandard zu halten, sollte privat vorgesorgt werden. Der BVI hat nun untersucht, welche Vorteile eine Fondsrente gegenüber einer Leibrente hat. | Foto: Imago Images / Sven Simon

Für das Alter vorsorgen – aber wie? Sich allein auf die gesetzliche Rente verlassen wird höchstwahrscheinlich nicht ausreichen. Darüber diskutiert derzeit auch die Politik und hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge aufgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, den Zwang zur Verrentung aufzuheben und Fonds auch in der Auszahlphase staatlich zu fördern.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hat passend dazu nun eine Analyse veröffentlicht. Darin wird die Effektivität von Fondsrenten im Vergleich zu klassischen Leibrenten untersucht. Das Ergebnis fällt positiv zugunsten der Fondsrenten aus: Demnach bieten sie Anlegern höhere Renditechancen und mehr Flexibilität als klassische Leibrenten. Trotzdem sei laut BVI das Risiko überschaubar.

Simulationsdetails

Die BVI-Analyse basiert auf folgenden Annahmen: Die Anlegergruppe ist Geburtsjahrgang 1958. Zu Beginn der Rentenphase wird einmalig ein Sparbetrag in einen Mischfonds angelegt, der zu 70 Prozent aus deutschen Anleihen und zu 30 Prozent aus deutschen Aktien besteht. Die laufenden Kosten entsprechen den von der EU-Regulierungsbehörde Esma ermittelten Durchschnittswerten für in Deutschland aufgelegte Mischfonds.

 

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Das Startkapital beträgt 35.200 Euro. Diese Summe wurde gewählt, da sie dem Medianwert des Finanzvermögens von 65- bis 74-Jährigen entspricht. Die initiale jährliche Auszahlung beträgt 1.260 Euro und orientiert sich damit an den Auszahlungen einer privaten Rentenversicherung mit einer bis zum Tod garantierten Leibrente bei gleichem Startkapital. Um die Inflation auszugleichen, steigt die Fondsrente jedes Jahr um 2 Prozent. In den folgenden 20 Jahren wächst der jährliche Auszahlbetrag damit auf knapp 1.900 Euro.

Risiko eines vorzeitig aufgebrauchten Kapitals eher gering

Bei Fondsrenten gibt es allerdings keine lebenslange garantierte Auszahlung. Es besteht also grundsätzlich das Risiko, dass das Kapital bereits vor dem Tod aufgebraucht ist. Dieses wird vom BVI allerdings als gering eingestuft. Denn in etwa 96 Prozent der simulierten Fälle reicht das Kapital einer Fondsrente bis zum Lebensende. Nur in rund 1 Prozent der Fälle ist das Kapital für eine private Zusatzrente fünf oder mehr Jahre zu früh verzehrt.

Die Analyse zeigt außerdem, dass bei einer Fondsrente am Lebensende durchschnittlich inflationsbereinigt 24.000 Euro vom ursprünglichen Startkapital von 35.200 Euro übrig bleiben. Dies eröffne Spielraum für Anpassungen der Auszahlungen nach guten Börsenjahren.

Aus Sicht des BVI sei daher die Befürchtung, dass Rentner, bei denen die Fondsrente nicht bis zum Lebensende reiche und die daher „dem Staat auf der Tasche liegen“ würden, unbegründet. „Außerdem ist die Fondsrente eine Zusatzrente zur Sicherung des Lebensstandards. Die Existenzsicherung ist Aufgabe des Staates und der gesetzlichen Rente. Wer die Notwendigkeit zusätzlicher staatlicher Transferleistungen heraufbeschwört, scheint davon auszugehen, dass es keine gesetzliche Rente mehr gibt oder dass sie nicht zum Leben reicht“, betont BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

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