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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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13. Können Anleger über die Erwerbs- und Veräußerungskosten hinaus Werbungskosten geltend machen (zum Beispiel Servicegebühren)?

Grundsätzlich ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer ausgeschlossen. Allerdings können bei der Ermittlung des Gewinns aus dem Verkauf der Anteile die Nebenkosten für Veräußerung und Anschaffung verrechnet werden. Sind die Anteile in inländischen Depots verwahrt, geschieht dies automatisch.

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