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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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15. Welche Erträge müssen Anleger thesaurierender Fonds oder Fonds mit Teilausschüttung versteuern?

Der Gesetzgeber will auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Deshalb müssen Anleger in diesen Fällen eine sogenannte Vorabpauschale versteuern. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds. 

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