19. Was gilt für Anleger in staatlich geförderten Riester-/Rürup-Fonds?
Für Anleger in staatlich geförderten Riester- und Rürup-Fonds ändert sich durch die neuen Steuerregeln nichts. Für diese staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte gelten bei der Besteuerung Sonderregeln.