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Fondsverband BVI Die 20 wichtigsten Fragen und Antworten zur Investmentsteuerreform

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7. Ist es für Anleger steuerlich sinnvoll, jetzt noch Fondsanteile zu erwerben? Oder sollten sie wegen der neuen Regeln bis 1. Januar 2018 warten?

Es spielt steuerlich keine Rolle, ob der Anleger jetzt neue Anteile erwirbt oder erst ab 2018.

Bereits vorhandene Anteile an Investmentfonds gelten zum 31.12.2017 als veräußert und am 1.1.2018 als neu angeschafft. Der am 31.12. 2017 verbuchte fiktive Gewinn ist

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  • entweder steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1. Januar 2009 angeschafft worden sind, oder
  • steuerpflichtig, wenn die Anteile nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden. In diesem Fall wird die Steuer bis zur tatsächlichen Veräußerung der Fondsanteile zinslos gestundet.

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