Fondsverband gegen Wohn-Riester
Seit 2002 können Privatanleger Investmentfonds, Lebensversicherungen und Banksparpläne für die Riester-Rente nutzen. Das sei nach BVI-Ansicht nicht als Diskriminierung der Immobilie zu werten, so der Verbandschef. Seip: „Nur der Aufbau eines verfügbaren Geldvermögens kann den individuellen, vielfältigen und unvorhersehbaren Bedürfnissen im Alter Rechnung tragen.“
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