Fondsverbands-Chef Thomas Richter zu Nachhaltigkeitskriterien „Kein Eingriff in die Anlagefreiheit durch ESG-Auflagen!“
Der deutsche Fondsverband BVI bewertet die Initiative der EU-Kommission zu Kriterien für nachhaltiges Investieren zwar grundsätzlich positiv. Denn nicht ohne Grund beachten institutionelle Anleger bereits standardmäßig bei ihrer Titelsuche auch Kriterien für so genannte ESG-Investments. Bei ihnen stehen die Buchstaben E, S und G für Environmental, Social, und Governance, also für die Themen Umweltschutz, Soziales und Unternehmensführung.
Allerdings lehnt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter Überlegungen ab, ESG-Vorgaben für Anlagestrategien regulatorisch zu verankern: „Die Anleger müssen auch künftig frei entscheiden dürfen, welche Anlagen nachhaltig für sie sind.“ Per Gesetz vorgeschriebene Kriterien würden deshalb zu weit gehen und einen Eingriff in die Anlagepolitik darstellen. Ebenso sollte es für die Anlagefreiheit der Anleger keine neuen Beschränkungen geben.
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ESG-Kriterien sollten daher nicht wie von einer EU-Expertengruppe geplant, europaweit „treuhänderische Pflicht“ werden. Stattdessen fordert Richter die „Schaffung eines Kriterienkatalogs für ESG-Faktoren, auf dessen Basis Unternehmen einheitlich berichten können“. Nur so könnten Portfoliomanager die ESG-Risiken der Anlagen beurteilen und vergleichen. Diese Gefahren spielen im Risikomanagement von Fonds bereits eine wichtige Rolle.