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Fortbildungskongress Das waren die Themen des 3. Finanzplaner Forums Südwest

Rund 50 Teilnehmer besuchten die dritte Auflage des Finanzplaner Forums Südwest.
Rund 50 Teilnehmer besuchten die dritte Auflage des Finanzplaner Forums Südwest. | Foto: Oliver Lepold

Die Bildungsinitiative des Finanzplaner Forums ist seit rund vier Jahren bundesweit und in Österreich aktiv. Bereits zum dritten Mal wurde ein zweitätiger Fortbildungskongress in Süddeutschland abgehalten. Die Initiatoren des Finanzplaner Forums, Otto Lucius und Guido Küsters, hatten ein dichtes Programm mit einem Dutzend praxiserfahrener Referenten und einem breiten Themenspektrum zusammengestellt.

Von den praktischen Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform und dem Investmentsteuergesetz über aktuelle Produkt-und Markttrends bis hin zur Anwendung von Fintech-Technologien in der Neukundengewinnung war alles dabei. Die knapp

50 Finanzplaner im Stuttgarter Hotel Méridien nutzten dabei die Möglichkeit für zahlreiche Nachfragen an die Experten.

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Finanzministerin zu Gast

Das Finanzplaner Forum hat mittlerweile ein dichtes Netzwerk an Kontakten zu Politik und Aufsichtsbehörden aufgebaut und kann daher immer wieder hochrangige Vertreter als Sprecher begrüßen. In Stuttgart hielt am Abend des ersten Veranstaltungstages die amtierende baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis90/Grüne) eine halbstündige Rede.

Sitzmann erläuterte den wirtschafts- und finanzpolitischen Kurs der Landesregierung und ging auf die beiden großen Trendthemen Klimawandel und Digitalisierung ein. Die Ministerin hob zudem hervor, dass Baden-Württemberg initiativ gemeinsam mit Hessen und Bayern wesentliche Änderungen im Nachgang der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erreicht habe.

„Wir haben hier eine Überregulierung festgestellt. Junge Familien, Selbstständige oder auch Menschen im Pensionsalter haben bei den Banken keinen Kredit mehr bekommen, weil die Richtlinien bei schwankendem Einkommen zu streng waren“, so Sitzmann. Dies konnte glücklicherweise über das Wohnimmobilienkreditrichtlinien-Umsetzungsergänzungsgesetz korrigiert werden.