Welche Rechtsgrundlage gilt?
Die Kostenoffenlegungspflicht gilt für alle Wertpapierdienstleistungen, einschließlich der Vermögensverwaltung. Laut einem Report der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA gelten die Vorgaben zur Kostentransparenz nicht nur gegenüber Kleinanlegern, sondern grundsätzlich auch gegenüber professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien.
Nach Artikel 50 Nr. 2 Delegierter Rechtsakt vom 25. April 2016 sind alle Kosten und Nebenkosten für die Erbringung der Dienstleistung und zudem alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Konzeption und Verwaltung der Finanzinstrumente offenzulegen.
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