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Fragen und Antworten für Finanzberater Mifid II: Wie müssen Kosten künftig offengelegt werden?

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Wann muss offengelegt werden?

  1. Die Kosten müssen „ex-ante“, also rechtzeitig vor der Erbringung der Dienstleistung/dem Investment und gegebenenfalls auch „ex-post“ einmal jährlich während der gesamten Produktlebensdauer offengelegt werden.
  2. Alle Informationen müssen grundsätzlich die tatsächlich vom Kunden zu tragenden Kosten und Gebühren wiederspiegeln.
  3. Sind die tatsächlichen Kosten nicht bekannt, muss nachvollziehbar geschätzt werden.

 (Quellen: Delegierter Rechtsakt vom 25.04.2016, Waigel Rechtsanwälte)

Wir fragten außerdem Andreas Grünewald, Vorstand des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV): Was ist hier für Vermögensverwalter wirklich neu? Wo erwarten Sie den größten Aufwand? Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Regularien in der Beratungspraxis? Zu den Antworten

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