Fragen und Antworten für Finanzberater Mifid II: Wie müssen Kosten künftig offengelegt werden?
Wann muss offengelegt werden?
- Die Kosten müssen „ex-ante“, also rechtzeitig vor der Erbringung der Dienstleistung/dem Investment und gegebenenfalls auch „ex-post“ einmal jährlich während der gesamten Produktlebensdauer offengelegt werden.
- Alle Informationen müssen grundsätzlich die tatsächlich vom Kunden zu tragenden Kosten und Gebühren wiederspiegeln.
- Sind die tatsächlichen Kosten nicht bekannt, muss nachvollziehbar geschätzt werden.
(Quellen: Delegierter Rechtsakt vom 25.04.2016, Waigel Rechtsanwälte)
Wir fragten außerdem Andreas Grünewald, Vorstand des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV): Was ist hier für Vermögensverwalter wirklich neu? Wo erwarten Sie den größten Aufwand? Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Regularien in der Beratungspraxis? Zu den Antworten