Französische Versicherung bietet Schutz für Bundeswehr-Soldaten
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Zusammen mit der Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehr-Verbands hat AGPM ein Produkt entwickelt, das auf die Besonderheiten des militärischen Diensts abgestimmt ist: Der Versicherungsschutz gilt ohne Einschränkungen 24 Stunden am Tag, weltweit und bei allen Aktivitäten der Militärs im Dienst, außer Dienst und im Auslandseinsatz.
Absicherbar sind Tod, Erwerbsunfähigkeit und körperliche Beeinträchtigungen nach Unfällen. In diesen Fällen bekommen die Soldaten oder ihre Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausgezahlt. Mitglieder des Deutschen Bundeswehr-Verbands bekommen einen Rabatt in Höhe von 12,5 Prozent auf den Versicherungsbeitrag.
Aktive und passive Kriegsklauseln gibt es bei AGPM nicht. Als aktiver Einsatz gilt etwa der Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan. Viele deutsche Versicherungen schließen die Zahlung von Leistung beispielsweise nach einem Unfall aus, wenn „die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird.“
Diese Praxis hatte jüngst für Proteste gesorgt. Im Juli hatte das Verteidigungsministerium bekannt gegeben, dass deutsche Versicherungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren in 21 Fällen die Zahlung an Soldaten verweigert und sich dabei auf die Kriegsklausel berufen hätten. Der Staat sprang ein und entschädigte Betroffene oder Hinterbliebene mit insgesamt 560.000 Euro.
„AGPM versichert die besonderen Risiken und Gefahren der Auslandseinsätze ohne Risikoaufschlag“, betont der französische Versicherer deshalb.
AGPM wurde in den fünfziger Jahren nach dem Indochinakrieg von Soldaten für Soldaten in Frankreich gegründet. Heute umfasst der Spezialversicherer fast 700.000 Mitglieder in Frankreich, Belgien und Spanien.
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