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Aktualisiert am 29.01.2020 - 11:31 UhrLesedauer: 5 Minuten

Freie Finanzberatung 2020 Trotz harter Regulierung bieten sich gute Vertriebschancen

Die neue FinVermV und das BaFin-Regime zur 34f-Regulierung werden die freien Finanzberater auch im kommenden Jahr beschäftigen. „Es gibt zwar für die Branche mittlerweile etwas mehr Planungssicherheit, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas klarer sind und wesentliche Regulierungsschritte erst einmal vollzogen wurden. Die schrittweise Umsetzung im kommenden Jahr wird aber für die Berater mit erheblichen Verwaltungsaufwänden und -kosten verbunden sein“, weiß Karsten Kehl. „Es bleibt daher spannend, denn wir haben jetzt zwar einige Konkretisierungen, aber noch keine Gewissheit über die anfallenden Kosten. Die im Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums erwähnten Vertriebsformen und -gesellschaften sind ebenfalls noch nicht genauer definiert, wodurch auch hier Ungewissheit bleibt“, so Karsten Kehl.

„Für die Vermittler wird 2020 ein sehr wichtiges Jahr werden“, so Karsten Kehl weiter. „Im ersten Halbjahr gilt es, die Vorgaben der neuen FinVermV richtig und umfassend umzusetzen. Bis zum Sommer dürfte sich zudem auch das Gesetzgebungsverfahren zum BaFin-Regime weiter konkretisieren. Berater und Vermittler müssen sich dann darauf einstellen, ab der zweiten Jahreshälfte organisatorisch umzusetzen, was unter Zuständigkeit der BaFin abverlangt wird. Als Bank haben wir unsere Prozesse bereits seit 2018 so eingerichtet, dass die uns angeschlossenen Finanzberater diesen möglichen Änderungen gelassen entgegensehen können.“

Entbürokratisierung als Appell in Richtung EU-Kommission

Zuletzt aufkommende Kritik an einzelnen Bestandteilen von MiFID II und FinVermV, lässt aber auch eine gewisse Deregulierung auf europäischer Ebene nicht gänzlich undenkbar erscheinen: „Wir müssen jetzt erst einmal mit den neuen Rahmenbedingungen von MiFID II arbeiten, und das Umgesetzte nach einer gewissen Zeit sachlich und neutral evaluieren“, sagt Dr. Frank Ulbricht. „Aber wenn ich einen aufrichtigen Wunsch an die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen richten dürfte, dann wäre es der nach einer Entbürokratisierung der immer komplexeren Vorschriften.“ Augenmaß bei der Regulierung fordert auch Karsten Kehl. Als Beispiel nennt Kehl die in der öffentlichen Diskussion immer wieder angeführten Falschberatungen und die durch die Regierung nun implementierte Telefonaufzeichnung: „Angesichts der Tatsache, dass das Telefonbrokerage bei den beanstandeten Falschberatungen keine so große Rolle spielt, sind die sehr dezidierten Vorgaben zur Telefonaufzeichnung für alle Finanzberater in diesem Umfang durchaus infrage zu stellen“, so Karsten Kehl. Er sieht sein Haus aber auch in dieser Hinsicht gut aufgestellt, um freien Finanzberatern über die bereitgestellte Technologie eine regulierungskonforme Beratung zu ermöglichen.

ESG-konforme Geldanlage ist ein Beratungsthema

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Die jüngst an Fahrt gewonnene breite gesellschaftliche Diskussion um den Klimaschutz wird im kommenden Jahr auch das Verhalten von institutionellen wie auch privaten Anlegern im Hinblick auf ihre Investments verändern. Für die Finanzbranche gewinnt dadurch der Aspekt des ESG-konformen Investierens eine immer größere Bedeutung. „Im Grunde genommen ist die weltweite Klimadiskussion ein ausgezeichneter Anlass, um seine Kunden auf die Vermögensallokation anzusprechen und Aspekte wie die ESG-konforme Kapitalanlage in der Beratung zu erläutern“, beurteilt Dr. Frank Ulbricht die Situation. Allerdings kann man ESG und „grüne“ Investments nicht gleichsetzen. „ESG ist natürlich viel breiter aufgestellt. Dennoch verfängt das Thema über das E für Environmental natürlich derzeit viel stärker als über die sozialen und die Governance-Aspekte“, sagt Dr. Frank Ulbricht weiter.

Da institutionelle Investoren, Versicherungen und Pensionskassen schon seit einiger Zeit entsprechende Umschichtungen in ihren Portfolios vornehmen, sollten auch Privatanleger dazu beraten werden, um ihr Portfolio auf mögliche Auswirkungen durch ein verändertes Anlageverhalten zu überprüfen. Für Vermittler und Berater sieht Ulbricht hier erhebliche Chancen, um sich als qualifizierter Ansprechpartner ihrer Kunden zu empfehlen.

„Wir beobachten in Beratung und Vertrieb, dass natürlich auch jüngere Menschen diesen Themen sehr zugewandt sind“, nennt Ulbricht weitere Ansatzpunkte für die Beratung. Mittelfristig geht Ulbricht davon aus, dass nahezu jeder Fonds mit einem ESG-Score nach dem Vorbild der schon jetzt bekannten Bonitäts-Ratings ausgestattet sein wird oder von Seiten der Regulierungsbehörden sogar sein muss. „Fonds-Anlagen mit ESG-Footprint sind für institutionelle Anleger schon jetzt von hoher Bedeutung. Über kurz oder lang werden die überwiegende Mehrheit der Anlagen mit einem noch genauer zu definierenden ESG-Siegel ausgestattet sein.“

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