215.000 stornierte Pauschalreisen FTI-Pleite: DRSF startet „einen der größten Erstattungsprozesse der Geschichte“
Anfang Juni meldete der hoch verschuldete Reisekonzern FTI Insolvenz an. Wer bei FTI eine Pauschalreise gebucht und bereits eine Anzahlung geleistet hat, werde sein Geld komplett zurückbekommen, versprach damals der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF), bei dem der drittgrößte deutsche Reisekonzern gegen Insolvenz versichert war. Nur zum Zeitpunkt der geplanten Auszahlungen konnte der DRSF damals keine Angaben machen.
Nun startet der DRSF den Erstattungsprozess für mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen. Auch die rund 60.000 FTI-Kunden, die ihre Reise zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits angetreten haben und von Hotels und Fluggesellschaften nochmals zur Kasse gebeten wurde, sollen demnächst entschädigt werden. Das gab das Unternehmen am Donnerstag bekannt.
„Mittlerer dreistelliger Millionenbetrag"
„Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, erklärt Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des DRSF. Es gehe dabei um „einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag“.
Aktiv werden müssen die Kunden vorerst nicht – der DRSF kommt laut Arnaout selbst auf sie zu. Der Sicherungsfonds werde zuerst Verbraucher kontaktieren, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie zum Beispiel E-Mail-Adresse und Handynummer bekannt sind. Diese erhalten heute oder in den kommenden Tagen eine E-Mail vom DRSF. Über den Link in dieser E-Mail gelangen sie zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung ihrer Anzahlung beantragen können. Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert.
Diese Unterlagen werden benötigt
Zusammen mit ihrem Erstattungsantrag müssen die Kunden folgende Unterlagen beim DRSF einreichen:
Hallo, Herr Kaiser!
- die Buchungsbestätigung von FTI Touristik oder der Big Xtra Touristik
- die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und
- den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.
Sollten an einer Reise zwei oder mehr Personen teilnehmen, müssen alle Mitreisenden zudem eine Vollmacht ausfüllen. Der DRSF stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
„Kunden, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, erhalten in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und die dafür erforderlichen Daten nachzureichen“, heißt es vom Sicherungsfonds. Diese Verbraucher wird der DRSF zunächst auf dem Postweg anschreiben, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen.
Tourismusbranche kritisiert Zeitplan
Die Rückerstattungen könnten im Herbst größtenteils abgeschlossen sein, prognostiziert der DRSF. Vielen Verbrauchern – und auch so manchen Vertreter der Tourismusbranche – geht das allerdings nicht schnell genug. So forderte Marija Linnhoff, Vorsitzende des Verbandes unabhängiger Selbstständiger Reisebüros (VUSR), Justizminister Marco Buschmann laut Bild.de bereits Ende Juli auf, mehr Druck auf den Sicherungsfonds auszuüben.
Der DRSF solle „umgehend für die sofortige Auszahlung der Kundengelder sorgen“ und das Geld „innerhalb der nächsten drei Tage“ erstatten, zitiert Bild.de die Reise-Lobbyistin. Denn viele Urlauber könnten sich keinen zweiten Urlaub aus der Portokasse leisten und seien auf die Rückzahlung angewiesen, um neue Reisen buchen zu können. Der DRSF wollte zu dieser Forderung auf Nachfrage von DAS INVESTMENT keine Stellung beziehen.