LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Unabhängige VermögensverwalterLesedauer: 2 Minuten

Für alle Depotbank-Kunden DAB BNP Paribas erhebt Einlagengebühr nach Quote

Robert Fuchsgruber leitet den B2B-Geschäftsbereich der DAB BNP Paribas.
Robert Fuchsgruber leitet den B2B-Geschäftsbereich der DAB BNP Paribas. | Foto: DAB BNP Paribas

Die DAB BNP Paribas führt ab 2020 eine Gebühr für Geldeinlagen ein, teilt die Depotbank in einem Kundenschreiben mit. Konkret berechnet das Institut ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent, sofern Euro-Einlagen eine Quote von 15 Prozent überschreiten. Die Gebühr werde für den Betrag fällig, der die Quote übersteigt. Bis 15 Prozent Einlagenquote falle kein Verwahrentgelt an. Für die Berechnung der Einlagenquote werde der Durchschnitt der Euro-Kontensalden des vorangegangenen Quartals berücksichtigt. Die erste Belastung soll demnach voraussichtlich im April kommenden Jahres für das erste Quartal 2020 erfolgen. Das Verwahrentgelt gilt für alle Kundengruppen – auch für Privatkunden.

Mit der Gebühr reagiert die Depotbank auf die Lage am Zinsmarkt.  Seit der letzten EZB-Entscheidung habe sich die Situation weiter verschlechtert und die DAB BNP Paribas zum Handeln gezwungen, so B2B-Chef Robert Fuchsgruber. „Wir müssen reagieren, um der aktuellen Gemengelage aus hohem Kostendruck und weiter sinkenden Erträgen entgegenzuwirken.“ Bislang habe man dank der Größenvorteile als Marktführer eine Gebühr umgehen können. Nun muss aber auch die Depotbank-Tochter der französischen Bank BNP Paribas den EZB-Minuszins an Kontoinhaber weitergeben.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Nach Fuchsgrubers Vorstellungen soll das gewählte Modell das normale Geschäft der angeschlossenen Vermögensverwalter oder Finanzdienstleister so wenig wie möglich beeinträchtigen. Aus seiner Sicht habe man eine sehr faire Lösung gefunden: „Der für unsere Kundschaft typische Mix aus Geldeinlagen und Wertpapieren wird von den Verwahrentgelten nicht betroffen sein.“ Kurzfristig höhere Kontosalden, etwa durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen,  könnten über den Berichtszeitraum ausgeglichen werden und führten daher nicht automatisch zu einer Belastung, heißt es. Verwahrentgelte werde es auch für die Währungsvermögen in Schweizer Franken, Dänischer und Schwedischer Krone sowie Japanischem Yen geben.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion