Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Für Dachdecker & Co.: Generali bringt Erwerbsunfähigkeitsversicherung

in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Dachdecker bekommen wegen ihres hohen Berufsrisikos<br>nur selten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für sie<br>eignet sich eher eine Erwerbsunfähigkeitspolice. Foto: Fotolia
Dachdecker bekommen wegen ihres hohen Berufsrisikos
nur selten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für sie
eignet sich eher eine Erwerbsunfähigkeitspolice. Foto: Fotolia
Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich an alle, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder sich wegen ihres beruflichen Risikos bisher nicht versichern konnten. Das sind beispielsweise Dachdecker oder Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Künstler und Kreative. Denn laut Generali ist davon auszugehen, dass von den heute 20-Jährigen nur jeder Zweite topfit das Rentenalter erreichen wird. Dabei sei jede dritte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit psychisch bedingt, betreffe also auch Büro- oder Kreativberufe.

Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterteilt die Generali wie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in die Varianten „klassik“ und „smart“. Die „smart“-Deckung richtet sich vor allem an Berufsanfänger. Sie bezahlen für einen Vertrag mit Endalter zwischen 60 bis 64 Jahren in den ersten fünf Versicherungsjahren einen um die Hälfte günstigeren Startbeitrag. In den nächsten fünf Jahren werden 75 Prozent und ab dem elften Versicherungsjahr dann der komplette „smart“-Beitrag erhoben.

Ein Beispiel: Eine Bankkauffrau zahlt in der Variante „klassik“ monatlich rund 25 Euro, in der Variante „smart“ sind es etwa 15 Euro Startbeitrag. Beim Gerüstbauer sind es monatlich 29 beziehungsweise 18 Euro (Berechnungsgrundlage: 28 Jahre Eintritts- und 60 Jahre Endalter, Nichtraucher, Beitragssofortabzug, Tarifstufe N). Dafür erhalten sie im Erwerbsunfähigkeitsfall 1.000 Euro monatliche Rente.

Bei der neuen Erwerbsunfähigkeitsversicherung verzichtet Generali auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung: Der Kunde muss zwei Risikofragen beantworten. Bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit zahlt der Versicherer sofort und ohne Wartezeit, die Versicherung leistet auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Außerdem haben Versicherte zum Vertragsablauf die garantierte Option, eine aufgeschobene Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden