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Versicherungsaufsichts-Chef Frank Grund „Für Entwarnung ist es noch zu früh“

Frank Grund
Frank Grund: Der Exekutivdirektor sprach auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht über die Aussichten deutscher Lebensversicherer. | Foto: Bernd Roselieb / Bafin

„Das vergangene Jahr war ein schwieriges Jahr für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft – die Versicherungsbranche eingeschlossen“, begrüßte Frank Grund die rund 630 Teilnehmer der diesjährigen Jahreskonferenz der deutschen Versicherungsaufsicht, die aufgrund der Corona-Pandemie rein digital stattfand. In seiner Rede zeigte sich der Exekutivdirekter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verhalten optimistisch zu den zukünftigen Aussichten der Assekuranz hierzulande. 

„Für Entwarnung ist es dennoch zu früh“, so Grund. Es sei immer noch nicht absehbar, „wie sich die Corona-Pandemie weiterentwickelt und wie schnell sich die Realwirtschaft erholt“. Zudem habe sich mit der Niedrigzinsphase die größte Herausforderung für Lebensversicherer und Pensionskassen durch die Pandemie verfestigt. Die davon besonders schwer betroffenen rund 20 Lebensversicherer und etwa 40 Pensionskassen stünden unter „intensivierter Aufsicht“ der Bafin.

Neben der Corona-Pandemie widmete sich Grund in seiner Rede insbesondere der anstehenden Reform des EU-Regelwerks Solvency II. In den Vorschlägen der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa hierfür sieht er eine neue Sorge für die deutschen Lebensversicherer: Die risikofreie Zinsstrukturkurve würde nach jetzigem Stand „zu deutlich erhöhten Kapitalanforderungen führen“. Deshalb hoffe Grund darauf, dass die Eiopa bei ihren Plänen nachjustieren werde.

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Während der inzwischen einjährigen Pandemiezeit habe das Aufsichtsregime Solvency II dazu beigetragen, dass die Versicherungsbranche eine eher stabilisierende Rolle einnehmen konnte. Bei dem laufenden Review seien daher keine tiefgreifenden Anpassungen erforderlich, meint Jörg Kukies. Der für Finanzmarkt- und Europapolitik zuständige Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF) sehe hingegen auf nationaler Ebene konkreten Handlungsbedarf.

Als konkrete Beispiele führt er den im März veröffentlichten BMF-Verordnungsentwurf an, demzufolge der Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen ab 2022 auf 0,25 Prozent sinken soll. Außerdem diskutiere der Bundestag aktuell den Ende Februar vom Bundeskabinett beschlossenen BMF-Vorschlag, die Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme zu begrenzen.

Bislang kein Thema im Bundestag ist der ebenfalls von dem von Olaf Scholz (SPD) geführten BMF geforderte Provisionsdeckel in der Lebensversicherung. Das dürfe aber nicht so bleiben, zitiert Herbert Frommes Versicherungsmonitor Kukies. Denn es sei nach wie vor bitter nötig, die Kosten bei der Altersvorsorge zu senken. Die neue Obergrenze für Restschuld-Policen sei erst der Anfang: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass weitere Schritte folgen werden.“

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